Hinweisgeberschutzgesetz - interne Meldestelle des MdFE

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 02. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden.

Vor diesem Hintergrund ist im MdFE eine interne Meldestelle eingerichtet worden, an die sich alle aktiven und ehemaligen Beschäftigten im Geschäftsbereich des MdFE zur Mitteilung von Regelverstößen wenden können, wenn die Voraussetzung des Bekanntwerdens eines Sachverhalts im dienstlichen Kontext erfüllt ist. 

Die interne Meldestelle des MdFE unterliegt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben einem strikten Vertraulichkeitsgebot und muss die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber über gesetzliche Ausnahmen von der Vertraulichkeit informieren sowie ggf. deren ihre Zustimmung einholen. Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig.

Für die Beschäftigten sind zur Meldung etwaiger Regelverstöße die folgenden Meldekanäle eingerichtet:
E-Mail: hinweisgeber-meldestelle@mdfe.brandenburg.de 
Telefon: 0331 866 6070 / 6071 / 6072

Darüber hinaus ist für eine Meldung auf Ersuchen der Beschäftigten auch eine persönliche Zusammenkunft mit einer für die Entgegennahme einer Meldung zuständigen Person der internen Meldestelle möglich. Mit Einwilligung der hinweisgebenden Person kann die Zusammenkunft auch im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 02. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden.

Vor diesem Hintergrund ist im MdFE eine interne Meldestelle eingerichtet worden, an die sich alle aktiven und ehemaligen Beschäftigten im Geschäftsbereich des MdFE zur Mitteilung von Regelverstößen wenden können, wenn die Voraussetzung des Bekanntwerdens eines Sachverhalts im dienstlichen Kontext erfüllt ist. 

Die interne Meldestelle des MdFE unterliegt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben einem strikten Vertraulichkeitsgebot und muss die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber über gesetzliche Ausnahmen von der Vertraulichkeit informieren sowie ggf. deren ihre Zustimmung einholen. Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig.

Für die Beschäftigten sind zur Meldung etwaiger Regelverstöße die folgenden Meldekanäle eingerichtet:
E-Mail: hinweisgeber-meldestelle@mdfe.brandenburg.de 
Telefon: 0331 866 6070 / 6071 / 6072

Darüber hinaus ist für eine Meldung auf Ersuchen der Beschäftigten auch eine persönliche Zusammenkunft mit einer für die Entgegennahme einer Meldung zuständigen Person der internen Meldestelle möglich. Mit Einwilligung der hinweisgebenden Person kann die Zusammenkunft auch im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen.