Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fortbildungszentrum.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fortbildungszentrum.
Wie melde ich mich für eine Fortbildung an?
Wenden Sie sich dazu bitte an die Fortbildungsbeauftragte oder den Fortbildungsbeauftragten Ihres Finanzamtes. Ausschließlich diese melden Teilnehmende im Fortbildungszentrum unter fortbildungszentrum@fhf.brandenburg.de an.
Wenden Sie sich dazu bitte an die Fortbildungsbeauftragte oder den Fortbildungsbeauftragten Ihres Finanzamtes. Ausschließlich diese melden Teilnehmende im Fortbildungszentrum unter fortbildungszentrum@fhf.brandenburg.de an.
Wie melde ich Dozierende für die Fortbildung an?
Wenden Sie sich dazu bitte an die Fortbildungsbeauftragte oder den Fortbildungsbeauftragten Ihres Finanzamtes. Ausschließlich diese melden Dozierende im Fortbildungszentrum unter fortbildungszentrum@fhf.brandenburg.de an.
Wenden Sie sich dazu bitte an die Fortbildungsbeauftragte oder den Fortbildungsbeauftragten Ihres Finanzamtes. Ausschließlich diese melden Dozierende im Fortbildungszentrum unter fortbildungszentrum@fhf.brandenburg.de an.
Wie verfahre ich, wenn ich selbst eine Fortbildung anbieten möchte?
Sollten Sie selbst eine Fortbildung anbieten wollen, können Sie sich gern an Hr. Hanke (Tel: 03375 672 401, E-Mail: heinz-georg.hanke@fhf.brandenburg.de) bzw. Herrn Hain (Tel: 03375 672 420, E-Mail: andreas.hain@fhf.brandenburg.de) wenden.
Das FBZ unterstützt Sie sowohl bei der Abstimmung der Fortbildungsinhalte mit dem betreffenden Fachreferat des MdF als auch bei der weiteren Organisation und Vorbereitung der Veranstaltung.
Es besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen.
Sollten Sie selbst eine Fortbildung anbieten wollen, können Sie sich gern an Hr. Hanke (Tel: 03375 672 401, E-Mail: heinz-georg.hanke@fhf.brandenburg.de) bzw. Herrn Hain (Tel: 03375 672 420, E-Mail: andreas.hain@fhf.brandenburg.de) wenden.
Das FBZ unterstützt Sie sowohl bei der Abstimmung der Fortbildungsinhalte mit dem betreffenden Fachreferat des MdF als auch bei der weiteren Organisation und Vorbereitung der Veranstaltung.
Es besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen.
Wo finden die Fortbildungen statt?
Die Fortbildungen finden grundsätzlich im Seminargebäude des Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen statt.
Davon abweichende Veranstaltungsorte sind im Fortbildungsplan gesondert gekennzeichnet.
Die Fortbildungen finden grundsätzlich im Seminargebäude des Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen statt.
Davon abweichende Veranstaltungsorte sind im Fortbildungsplan gesondert gekennzeichnet.
Wie gelange ich zum Fortbildungszentrum?
Wie erfahre ich den konkreten Seminarraum?
Den Seminarraum können Sie in der Anmeldung in der Einfahrt des Aus- und Fortbildungszentrums erfragen. Bitte melden Sie sich dort rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.
Den Seminarraum können Sie in der Anmeldung in der Einfahrt des Aus- und Fortbildungszentrums erfragen. Bitte melden Sie sich dort rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.
Wann beginnen und enden die Fortbildungen?
Am ersten Veranstaltungstag beginnen die Fortbildungen um 09:00 Uhr und enden gegen 16:00 Uhr. Die Mittagspause beginnt in der Regel um 12:30 Uhr. Davon abweichende Veranstaltungszeiten sind im Fortbildungsplan gesondert gekennzeichnet.
Am ersten Veranstaltungstag beginnen die Fortbildungen um 09:00 Uhr und enden gegen 16:00 Uhr. Die Mittagspause beginnt in der Regel um 12:30 Uhr. Davon abweichende Veranstaltungszeiten sind im Fortbildungsplan gesondert gekennzeichnet.
Welche Verpflegungsmöglichkeiten gibt es vor Ort?
Das Mensaangebot können Sie hier einsehen.
An der Anmeldung erhalten Sie eine Chipkarte. Bei Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung ist der Betrag zur Verpflegung bereits auf die Karte gebucht.
Das Mensaangebot können Sie hier einsehen.
An der Anmeldung erhalten Sie eine Chipkarte. Bei Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung ist der Betrag zur Verpflegung bereits auf die Karte gebucht.
Wo und bis wann muss ich die erhaltene Chipkarte wieder abgeben?
Die Chipkarte muss vor der Abreise in der Anmeldung abgegeben werden. Bei Tagesveranstaltungen ist die Chipkarte bereits nach dem Mittagessen abzugeben.
Die Chipkarte muss vor der Abreise in der Anmeldung abgegeben werden. Bei Tagesveranstaltungen ist die Chipkarte bereits nach dem Mittagessen abzugeben.
Erhalte ich einen Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung?
Nach Beendigung der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung an Ihre Geschäftsstelle gesandt. Der aktenkundige Nachweis in der Personalakte/ Personalnebenakte liegt in Ihrer Verantwortung.
Nach Beendigung der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung an Ihre Geschäftsstelle gesandt. Der aktenkundige Nachweis in der Personalakte/ Personalnebenakte liegt in Ihrer Verantwortung.
Wie verfahre ich, wenn ich (aus zwingenden Gründen) nicht teilnehmen kann?
Sollten Sie aus zwingenden Gründen nicht an der Fortbildung teilnehmen können, geben Sie bitte rechtzeitig eine Mitteilung an die Geschäftsstelle Ihrer Dienststelle, damit der Platz nachbesetzt werden kann.
Sollten Sie aus zwingenden Gründen nicht an der Fortbildung teilnehmen können, geben Sie bitte rechtzeitig eine Mitteilung an die Geschäftsstelle Ihrer Dienststelle, damit der Platz nachbesetzt werden kann.
Was muss ich zu einer Fortbildungsveranstaltung mitbringen?
Mitzubringen sind die im Fortbildungsplan in der entsprechenden Spalte aufgeführten Unterlagen.
Mitzubringen sind die im Fortbildungsplan in der entsprechenden Spalte aufgeführten Unterlagen.
Kann ich nur bestimmte Teile der Fortbildungsveranstaltung besuchen?
Da die Teilnahme im Rahmen des Dienstes erfolgt, besteht für die gesamte Veranstaltung Anwesenheitspflicht.
Eine im Ausnahmefall genehmigte Dienstbefreiung muss sowohl den Fortbildenden als auch dem Fortbildungszentrum angezeigt werden. Das schließt auch eine krankheitsbedingte Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung der Fortbildung ein.
Da die Teilnahme im Rahmen des Dienstes erfolgt, besteht für die gesamte Veranstaltung Anwesenheitspflicht.
Eine im Ausnahmefall genehmigte Dienstbefreiung muss sowohl den Fortbildenden als auch dem Fortbildungszentrum angezeigt werden. Das schließt auch eine krankheitsbedingte Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung der Fortbildung ein.