4. Semester

Mit dem 4. Semester beginnt das Hauptstudium. Im Gegensatz zum bisherigen Verlauf des Studiums unterbricht das 4. Semester in gewisser Hinsicht die zweite berufspraktische Phase. Während dieser Zeit wird die wissenschaftliche Hausarbeit gefertigt. Die Studierenden stellen unter Beweis, dass sie wissenschaftliche Methodik erlernt haben und termingerecht selbständig anwenden können. Für die wissenschaftliche Hausarbeit stehen verschiedene Themen zur Wahl.

Das Wahlpflichtangebot orientiert sich, mit Themen wie Neuere Entwicklungen im Steuerrecht oder Die digitale Bilanz, überwiegend an der bald folgenden Berufstätigkeit.

Schwerpunktthemen

Seit 2012 werden im Hauptstudium Schwerpunktthemen mit mindestens 60 Unterrichtseinheiten angeboten. In Abgrenzung zum Wahlpflichtbereich sind Schwerpunktthemen, aufgrund der gesonderten Zuständigkeiten, länderspezifisch ausgerichtet. Aus folgenden Bereichen können Schwerpunktthemen gewählt werden: Insolvenz und Steuern; Grundstücke im Steuerrecht und Organschaft oder Besteuerung von Konzernen.

Fallstudie

Die Fallstudie während des Hauptstudiums dient dazu, das gelernte Wissen fächerübergreifend an einem komplexen Beispiel anzuwenden. Auf diese Weise wird Stoff aus zurückliegenden Wissensgebieten wiederholt. Mit der Fallstudie werden praxisrelevante Wissensgebiete verknüpft und es wird die komplexe Anwendung von Methoden und Wissen erprobt. Hierfür stehen 35 Unterrichtseinheiten zur Verfügung.

5. bis 6. Semester

Im Januar des dritten und letzten Studienjahres kehren die Studierenden zur „heißesten“ Phase des Studiums zum 5. und 6. Semester an die Fachhochschule zurück, um im Juni die schriftliche und im August die mündliche Laufbahnprüfung abzulegen.

Nach diesen sechs Semestern wird der Titel Diplom-Finanzwirt/-in während einer feierlichen Diplomierungsveranstaltung vergeben. In den vergangenen Jahren ist bei entsprechenden Leistungen der überwiegende Teil der Absolventinnen und Absolventen des Landes Brandenburg in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden.

4. Semester

Mit dem 4. Semester beginnt das Hauptstudium. Im Gegensatz zum bisherigen Verlauf des Studiums unterbricht das 4. Semester in gewisser Hinsicht die zweite berufspraktische Phase. Während dieser Zeit wird die wissenschaftliche Hausarbeit gefertigt. Die Studierenden stellen unter Beweis, dass sie wissenschaftliche Methodik erlernt haben und termingerecht selbständig anwenden können. Für die wissenschaftliche Hausarbeit stehen verschiedene Themen zur Wahl.

Das Wahlpflichtangebot orientiert sich, mit Themen wie Neuere Entwicklungen im Steuerrecht oder Die digitale Bilanz, überwiegend an der bald folgenden Berufstätigkeit.

Schwerpunktthemen

Seit 2012 werden im Hauptstudium Schwerpunktthemen mit mindestens 60 Unterrichtseinheiten angeboten. In Abgrenzung zum Wahlpflichtbereich sind Schwerpunktthemen, aufgrund der gesonderten Zuständigkeiten, länderspezifisch ausgerichtet. Aus folgenden Bereichen können Schwerpunktthemen gewählt werden: Insolvenz und Steuern; Grundstücke im Steuerrecht und Organschaft oder Besteuerung von Konzernen.

Fallstudie

Die Fallstudie während des Hauptstudiums dient dazu, das gelernte Wissen fächerübergreifend an einem komplexen Beispiel anzuwenden. Auf diese Weise wird Stoff aus zurückliegenden Wissensgebieten wiederholt. Mit der Fallstudie werden praxisrelevante Wissensgebiete verknüpft und es wird die komplexe Anwendung von Methoden und Wissen erprobt. Hierfür stehen 35 Unterrichtseinheiten zur Verfügung.

5. bis 6. Semester

Im Januar des dritten und letzten Studienjahres kehren die Studierenden zur „heißesten“ Phase des Studiums zum 5. und 6. Semester an die Fachhochschule zurück, um im Juni die schriftliche und im August die mündliche Laufbahnprüfung abzulegen.

Nach diesen sechs Semestern wird der Titel Diplom-Finanzwirt/-in während einer feierlichen Diplomierungsveranstaltung vergeben. In den vergangenen Jahren ist bei entsprechenden Leistungen der überwiegende Teil der Absolventinnen und Absolventen des Landes Brandenburg in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden.