Berufsbild Finanzwirt/in

Das Bild zeigt eine Mitarbeiterin im Finanzamt.
© MdFE/Anita Back

Finanzwirt/in: etwas für mich?

Die Absolvierung der Laufbahnausbildung mit dem Abschluss Finanzwirt/in vermittelt die Befähigung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes in der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung und für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig. In Brandenburg ist die Finanzverwaltung zweistufig aufgebaut. An der Spitze steht die oberste Landesbehörde: das Ministerium für Finanzen und Europa. Auf der zweiten Ebene sind die unteren Finanzbehörden: die Finanzämter. Sie sind die Serviceeinheiten für die Bürger und Unternehmen. In diesen Finanzämtern liegt das Hauptbetätigungsfeld der Finanzwirtinnen und Finanzwirte als eigentverantwortliche Sachbearbeiter oder als Mitarbeiter in einem Team.

Das Bild zeigt eine Mitarbeiterin im Finanzamt.
© MdFE/Anita Back

Finanzwirt/in: etwas für mich?

Die Absolvierung der Laufbahnausbildung mit dem Abschluss Finanzwirt/in vermittelt die Befähigung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes in der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung und für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig. In Brandenburg ist die Finanzverwaltung zweistufig aufgebaut. An der Spitze steht die oberste Landesbehörde: das Ministerium für Finanzen und Europa. Auf der zweiten Ebene sind die unteren Finanzbehörden: die Finanzämter. Sie sind die Serviceeinheiten für die Bürger und Unternehmen. In diesen Finanzämtern liegt das Hauptbetätigungsfeld der Finanzwirtinnen und Finanzwirte als eigentverantwortliche Sachbearbeiter oder als Mitarbeiter in einem Team.

Tätigkeiten

Auf der Basis der Steuergesetze, der Steuerrichlinien und der Verwaltungsanweisungen bereiten Sie Entscheidungen vor, führen einfache Verhandlungen, erteilen Auskünfte, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide.

Arbeitsfelder

Die Tätigkeiten im Finanzamt gliedern sich in zwei Bereiche: den Innendienst und den Außendienst. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Beispiele kurz vor.

Arbeitsfelder Innendienst (Beispiele)

  • Veranlagungsstellen

In den Veranlagungsstellen wird die Steuer festgesetzt. Hier bearbeiten Sie Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Es gibt verschiedene Veranlagungsbereiche, z. B. für Körperschaften, Einzelgewerbetriebe und Arbeiternehmer.

  • Erhebungsbereiche

Die festgesetzte Steuer muss auch eingenommen werden. In den Erhebungsstellen werden die Zahlungseingänge überwacht und zugeordnet, Mahnungen erstellt, Ratenzahlungen (sog. Stundungen) vereinbart und ggf. Vollstreckungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt.

  • Rechtsbehelfsstellen

Ist der Empfänger eines Steuerbescheides mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden, kann er einen Einspruch einlegen. Diese Einsprüche werden von der Rechtsbehelfsstelle umfassend geprüft und mit einem Bescheid entschieden.

Arbeitsfelder Außendienst (Beispiele)

  • Betriebsprüfungsstelle

Durch die Betriebsprüfer wird bei Betrieben vor Ort geprüft, ob eine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt. Dabei werden Buchführungsunterlagen und Geschäftsvorfälle umfangreich ausgewertet. Die Verschiedenheit der Betriebe erfordert von den Prüfern umfangreiche Rechtskenntnisse, sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick. Der Einsatz als Prüfer setzt deshalb Berufserfahrung voraus.

  • Lohnsteueraußenprüfer

Wie bei der Betriebsprüfung werden Arbeitsgeber vor Ort aufgesucht. Die Prüfung konzentriert sich aber auf die rechtmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer für die Arbeitnehmer.

Andere Arbeitsgebiete

Neben den steuerspezifischen Aufgabengebieten bestehen auch noch vielfältige Einsatzmögichkeiten in den klassischen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung. Dazu gehören die Personal-, Haushalts- und Verwaltungsstellen.

Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie hier:

Tätigkeiten

Auf der Basis der Steuergesetze, der Steuerrichlinien und der Verwaltungsanweisungen bereiten Sie Entscheidungen vor, führen einfache Verhandlungen, erteilen Auskünfte, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide.

Arbeitsfelder

Die Tätigkeiten im Finanzamt gliedern sich in zwei Bereiche: den Innendienst und den Außendienst. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Beispiele kurz vor.

Arbeitsfelder Innendienst (Beispiele)

  • Veranlagungsstellen

In den Veranlagungsstellen wird die Steuer festgesetzt. Hier bearbeiten Sie Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Es gibt verschiedene Veranlagungsbereiche, z. B. für Körperschaften, Einzelgewerbetriebe und Arbeiternehmer.

  • Erhebungsbereiche

Die festgesetzte Steuer muss auch eingenommen werden. In den Erhebungsstellen werden die Zahlungseingänge überwacht und zugeordnet, Mahnungen erstellt, Ratenzahlungen (sog. Stundungen) vereinbart und ggf. Vollstreckungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt.

  • Rechtsbehelfsstellen

Ist der Empfänger eines Steuerbescheides mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden, kann er einen Einspruch einlegen. Diese Einsprüche werden von der Rechtsbehelfsstelle umfassend geprüft und mit einem Bescheid entschieden.

Arbeitsfelder Außendienst (Beispiele)

  • Betriebsprüfungsstelle

Durch die Betriebsprüfer wird bei Betrieben vor Ort geprüft, ob eine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt. Dabei werden Buchführungsunterlagen und Geschäftsvorfälle umfangreich ausgewertet. Die Verschiedenheit der Betriebe erfordert von den Prüfern umfangreiche Rechtskenntnisse, sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick. Der Einsatz als Prüfer setzt deshalb Berufserfahrung voraus.

  • Lohnsteueraußenprüfer

Wie bei der Betriebsprüfung werden Arbeitsgeber vor Ort aufgesucht. Die Prüfung konzentriert sich aber auf die rechtmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer für die Arbeitnehmer.

Andere Arbeitsgebiete

Neben den steuerspezifischen Aufgabengebieten bestehen auch noch vielfältige Einsatzmögichkeiten in den klassischen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung. Dazu gehören die Personal-, Haushalts- und Verwaltungsstellen.

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