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Blick auf Haus 3, das Hörsaalgebäude und das Seminargebäude an einem weißen Wintermorgen
© FHF
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Bank im Grünen - Platz zum Nachdenken
© NAK
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Blick Richtung Seminargebäude und Haus 3 am Wintermorgen
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Bibliothek
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Hörsaalgebäude - Blick in den Innenhof vom Flur im 1. OG
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Mensa - Innenhof am Café
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Anmeldung und Haus 4 an einem Wintermorgen
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Häuser 1 - 3
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Hörsaalgebäude - Innenhof an einem Wintermorgen
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Seminargebäude - Treppenhaus beim Foyer
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Hörsaalgebäude - Treppenhaus
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Mensa - Sitzplätze
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Hörsaalgebäude - Mehrzwecksaal
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Sportplatz im Wald
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Hörsaalgebäude - Lehrsaal
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Häuser 1 - 3 an einem Wintermorgen
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Hörsaalgebäude - Treppe zur Bibliothek
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Seminargebäude - an einem Wintermorgen
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Hörsaalgebäude
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Mensa - Innenhof am Eingang
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Hörsaalgebäude - Innenhof am Wintermorgen
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Hörsaalgebäude - Interaktive Tafel
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Coronavirus

Bis auf Weiteres
finden auf dem Gelände des AFZ aufgrund
der Eindämmungsverordnung
- mit wenigen Ausnahmen - keine Veranstaltungen statt.
Bitte beachten Sie unser Merkblatt zur Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gemäß Eindämmungsverordnung auf dem Gelände des AFZ:

Bis auf Weiteres
finden auf dem Gelände des AFZ aufgrund
der Eindämmungsverordnung
- mit wenigen Ausnahmen - keine Veranstaltungen statt.
Bitte beachten Sie unser Merkblatt zur Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gemäß Eindämmungsverordnung auf dem Gelände des AFZ:
4 Infektionschutzgrundregeln:
- Bei SARS-CoV-2-Krankheitsanzeichen ist das Betreten des Geländes und die Teilnahme an Veranstaltunen untersagt, sofern es sich nicht um bekannte Symptome (z. B. Heuschnupfen) handelt.
- Auf dem Gelände ist Grundsätzlich ein Abstand von 1,5 Metern zu halten. Das Bilden von Gruppen ist nicht gestattet.
- Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Achten Sie auf regelmäßiges Händewaschen.
4 Infektionschutzgrundregeln:
- Bei SARS-CoV-2-Krankheitsanzeichen ist das Betreten des Geländes und die Teilnahme an Veranstaltunen untersagt, sofern es sich nicht um bekannte Symptome (z. B. Heuschnupfen) handelt.
- Auf dem Gelände ist Grundsätzlich ein Abstand von 1,5 Metern zu halten. Das Bilden von Gruppen ist nicht gestattet.
- Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Achten Sie auf regelmäßiges Händewaschen.