Interessiert an einer dualen Ausbildung in der Finanzverwaltung?
An der Landesfinanzschule kann die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (mittlerer Steuerverwaltungsdienst) absolviert werden. Ausgebildete Finanzwirtinnen und Finanzwirte arbeiten in Finanzämtern und erledigen dabei viele wichtige Aufgaben. Die Ausbildung ist juristisch geprägt, abwechslungsreich und vielfältig. Im Anschluss an die zweijährige Ausbildung werden Sie in einem der 13 Finanzämter Brandenburgs eingesetzt.
Bewerben Sie sich jetzt für eine Ausbildung ab Sommer 2026 in den Finanzämtern Calau, Frankfurt (Oder), Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Potsdam und Oranienburg!
Alle Infos finden Sie in der Stellenausschreibung.
Besuchen Sie auch unser Karriereportal steuer-deine-zukunft.de oder unseren Instagram-Kanal.
Interessiert an einer dualen Ausbildung in der Finanzverwaltung?
An der Landesfinanzschule kann die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (mittlerer Steuerverwaltungsdienst) absolviert werden. Ausgebildete Finanzwirtinnen und Finanzwirte arbeiten in Finanzämtern und erledigen dabei viele wichtige Aufgaben. Die Ausbildung ist juristisch geprägt, abwechslungsreich und vielfältig. Im Anschluss an die zweijährige Ausbildung werden Sie in einem der 13 Finanzämter Brandenburgs eingesetzt.
Bewerben Sie sich jetzt für eine Ausbildung ab Sommer 2026 in den Finanzämtern Calau, Frankfurt (Oder), Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Potsdam und Oranienburg!
Alle Infos finden Sie in der Stellenausschreibung.
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- Stellenausschreibung
- Einstellungsvoraussetzungen
- Anforderungsprofil
- Das bieten wir
- Ablauf Auswahlverfahren
- Warteliste mD (E 2026)
-
Zukunft steuern!
Die Ausbildung mit Perspektive im schönen und vielseitigen Land Brandenburg!
Sie suchen kurzfristig noch eine Ausbildung mit Perspektive und wollen gleichzeitig zum funktionierenden Gemeinwesen beitragen? Dann bewerben Sie sich bei uns, denn auf Sie warten spannende Aufgaben!
Wir bieten zum 15. August 2026 Ausbildungsplätze zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt (m/w/d)
in unseren Finanzämtern in Calau, Frankfurt, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg und Potsdam.Wir qualifizieren Sie in einer zweijährigen dualen Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (mittlerer Steuerverwaltungsdienst). Anschließend haben Sie die Möglichkeit, in einem unserer 13 Finanzämter übernommen und eingesetzt zu werden.
Sie sind
- motiviert, die duale Ausbildung erfolgreich abzuschließen,
- kommunikativ und konfliktfähig,
- gern bereit, mit moderner Software zu arbeiten und
- interessiert an wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Wir bieten
- eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Tätigkeit,
- eine fundierte Steuerrechtsausbildung an der Landesfinanzschule des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen (insgesamt 8 Monate),
- eine umfassende praktische Ausbildung mit realen Fällen in einem Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl des Landes Brandenburg (insgesamt 16 Monate),
- moderne Arbeitsplätze,
- eine Verbeamtung schon während der dualen Ausbildung,
- ein monatliches Gehalt von derzeit ca. 1.518 € brutto,
- 30 Tage Erholungsurlaub,
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft.
Mit bestandener Abschlussprüfung ist eine Übernahme als Beamtin bzw. Beamter auf Probe sowie der Einsatz im Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl beabsichtigt.
Unsere Finanzämter zeichnen sich durch eine familienbewusste Personalpolitik aus und bieten vielseitige, sehr interessante Tätigkeiten mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten.
Unsere Einstellungsvoraussetzungen:
- mindestens Fachoberschulreife / mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss,
- sofern bei Schülern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, muss aus dem letzten Schulzeugnis hervorgehen, dass eine Versetzung in die Abschlussklasse erfolgt ist,
- bei ausländischen Schulabschlüssen einer nicht deutschsprachigen Schule einen Nachweis von Deutschkenntnissen Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) oder ein gleichwertig anerkanntes Sprachzertifikat,
- erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren (näheres zum Ablauf des Auswahlverfahrens erfahren Sie hier),
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates,
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre.
Neugierig geworden? Dann nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich online unter:
www.bewerbung.steuer-deine-zukunft.de
Nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Formular unter der oben genannten Internetadresse. Schriftliche Bewerbungen sowie Bewerbungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Im Online-Bewerbungsverfahren können Sie angeben, für welches Finanzamt bzw. für welche Finanzämter Sie sich bewerben. Sofern Sie sich für mehrere Finanzämter bewerben, werden wir Ihre Bewerbung in jedem dieser Ämter berücksichtigen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, ein erforderlicher Nachteilsausgleich wird selbstverständlich gewährt.
Weitere Informationen zum Ausbildungsablauf, zu unseren Ausbildungsfinanzämtern sowie zum Berufsbild der Beamtin bzw. des Beamten (Steuerverwaltung) finden Sie im Internet unter:
und im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
unter dem Suchbegriff „Beamt(er/in) – Steuerverwaltung (mittl. Dienst)“
Die Bewerbungsfrist für die o. g. Ausbildung läuft bis zum 24. Mai 2026.
Hinweis: Das Auswahlverfahren findet im Zeitraum vom 04. Juni bis 16. Juni 2026 statt.
Haben Sie noch Fragen? Als Ansprechpersonen - insbesondere zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie zum vollständigen Anforderungsprofil - stehen Ihnen Frau Wolf und Herr Lange unter der Telefonnummer 03375 / 672 672 zur Verfügung.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie den „Informationen nach EU-DSGVO“ auf unserer Internetseite https://fhf.brandenburg.de entnehmen.
Finanzverwaltung Brandenburg – Wir rechnen mit Ihrer Bewerbung!
Zukunft steuern!
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Wir bieten zum 15. August 2026 Ausbildungsplätze zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt (m/w/d)
in unseren Finanzämtern in Calau, Frankfurt, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg und Potsdam.Wir qualifizieren Sie in einer zweijährigen dualen Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (mittlerer Steuerverwaltungsdienst). Anschließend haben Sie die Möglichkeit, in einem unserer 13 Finanzämter übernommen und eingesetzt zu werden.
Sie sind
- motiviert, die duale Ausbildung erfolgreich abzuschließen,
- kommunikativ und konfliktfähig,
- gern bereit, mit moderner Software zu arbeiten und
- interessiert an wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Wir bieten
- eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Tätigkeit,
- eine fundierte Steuerrechtsausbildung an der Landesfinanzschule des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen (insgesamt 8 Monate),
- eine umfassende praktische Ausbildung mit realen Fällen in einem Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl des Landes Brandenburg (insgesamt 16 Monate),
- moderne Arbeitsplätze,
- eine Verbeamtung schon während der dualen Ausbildung,
- ein monatliches Gehalt von derzeit ca. 1.518 € brutto,
- 30 Tage Erholungsurlaub,
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft.
Mit bestandener Abschlussprüfung ist eine Übernahme als Beamtin bzw. Beamter auf Probe sowie der Einsatz im Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl beabsichtigt.
Unsere Finanzämter zeichnen sich durch eine familienbewusste Personalpolitik aus und bieten vielseitige, sehr interessante Tätigkeiten mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten.
Unsere Einstellungsvoraussetzungen:
- mindestens Fachoberschulreife / mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss,
- sofern bei Schülern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, muss aus dem letzten Schulzeugnis hervorgehen, dass eine Versetzung in die Abschlussklasse erfolgt ist,
- bei ausländischen Schulabschlüssen einer nicht deutschsprachigen Schule einen Nachweis von Deutschkenntnissen Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) oder ein gleichwertig anerkanntes Sprachzertifikat,
- erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren (näheres zum Ablauf des Auswahlverfahrens erfahren Sie hier),
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates,
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre.
Neugierig geworden? Dann nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich online unter:
www.bewerbung.steuer-deine-zukunft.de
Nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Formular unter der oben genannten Internetadresse. Schriftliche Bewerbungen sowie Bewerbungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Im Online-Bewerbungsverfahren können Sie angeben, für welches Finanzamt bzw. für welche Finanzämter Sie sich bewerben. Sofern Sie sich für mehrere Finanzämter bewerben, werden wir Ihre Bewerbung in jedem dieser Ämter berücksichtigen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, ein erforderlicher Nachteilsausgleich wird selbstverständlich gewährt.
Weitere Informationen zum Ausbildungsablauf, zu unseren Ausbildungsfinanzämtern sowie zum Berufsbild der Beamtin bzw. des Beamten (Steuerverwaltung) finden Sie im Internet unter:
und im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
unter dem Suchbegriff „Beamt(er/in) – Steuerverwaltung (mittl. Dienst)“
Die Bewerbungsfrist für die o. g. Ausbildung läuft bis zum 24. Mai 2026.
Hinweis: Das Auswahlverfahren findet im Zeitraum vom 04. Juni bis 16. Juni 2026 statt.
Haben Sie noch Fragen? Als Ansprechpersonen - insbesondere zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie zum vollständigen Anforderungsprofil - stehen Ihnen Frau Wolf und Herr Lange unter der Telefonnummer 03375 / 672 672 zur Verfügung.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie den „Informationen nach EU-DSGVO“ auf unserer Internetseite https://fhf.brandenburg.de entnehmen.
Finanzverwaltung Brandenburg – Wir rechnen mit Ihrer Bewerbung!
-
- mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- mindestens ausreichende durchschnittliche Leistungen im Auswahltest,
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: grundsätzlich 39 Jahre
- bei ausländischen Bewerbenden sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau vergleichbar C1 oder besser erforderlich
- mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- mindestens ausreichende durchschnittliche Leistungen im Auswahltest,
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: grundsätzlich 39 Jahre
- bei ausländischen Bewerbenden sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau vergleichbar C1 oder besser erforderlich
-
beamtenrechtliche Voraussetzungen (unabdingbar)
- mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre
- Sprachkenntnisse Niveau C1 bei ausländischen Schulabschlüssen
- keine Vorstrafen / anhängige Strafverfahren
- gesundheitliche Eignung im Sinne von Arbeitsfähigkeit
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
intellektuelle Voraussetzungen
- rechnerisches Denken
- sprachliches Denken
- schlussfolgerndes Denken
- räumliches Denken
- Merkfähigkeit
- Arbeitseffizienz (Konzentrationsfähigkeit)
- gute Auffassungsgabe
- abstraktes, analytisches logisches Denken
persönliche Voraussetzungen
- Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
- Kooperations- / Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit (Bürger, Berater, Kollegen, Vorgesetzte)
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
beamtenrechtliche Voraussetzungen (unabdingbar)
- mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre
- Sprachkenntnisse Niveau C1 bei ausländischen Schulabschlüssen
- keine Vorstrafen / anhängige Strafverfahren
- gesundheitliche Eignung im Sinne von Arbeitsfähigkeit
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
intellektuelle Voraussetzungen
- rechnerisches Denken
- sprachliches Denken
- schlussfolgerndes Denken
- räumliches Denken
- Merkfähigkeit
- Arbeitseffizienz (Konzentrationsfähigkeit)
- gute Auffassungsgabe
- abstraktes, analytisches logisches Denken
persönliche Voraussetzungen
- Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
- Kooperations- / Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit (Bürger, Berater, Kollegen, Vorgesetzte)
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
-
- eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Tätigkeit
- eine fundierte Steuerrechtsausbildung an der Landesfinanzschule des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen auf einem modernen Campus im Grünen mit Mensa, Bibliothek und vielen Freizeitangeboten (insgesamt 8 Monate)
- eine umfassende praktische Ausbildung mit realen Fällen in einem Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl des Landes Brandenburg (insgesamt 16 Monate)
- moderne Arbeitsplätze
- eine Verbeamtung schon während der dualen Ausbildung
- ein monatliches Gehalt von derzeit ca. 1.477 € netto (Anwärtergrundbetrag, ledig, Steuerklasse I, ohne Kinder)
- 30 Tage Erholungsurlaub
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft
- eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Tätigkeit
- eine fundierte Steuerrechtsausbildung an der Landesfinanzschule des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen auf einem modernen Campus im Grünen mit Mensa, Bibliothek und vielen Freizeitangeboten (insgesamt 8 Monate)
- eine umfassende praktische Ausbildung mit realen Fällen in einem Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl des Landes Brandenburg (insgesamt 16 Monate)
- moderne Arbeitsplätze
- eine Verbeamtung schon während der dualen Ausbildung
- ein monatliches Gehalt von derzeit ca. 1.477 € netto (Anwärtergrundbetrag, ledig, Steuerklasse I, ohne Kinder)
- 30 Tage Erholungsurlaub
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft
-
© FHF Bewerbung
Ihre Bewerbung können Sie vom 08.05. - 24.05.2026 online über diese Webseite einreichen. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, wird diese durch uns geprüft und festgestellt, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und am Auswahltest teilnehmen können.
Im Online-Bewerbungsverfahren können Sie angeben, für welches Finanzamt bzw. für welche Finanzämter Sie sich bewerben. Sofern Sie sich für mehrere Finanzämter bewerben, werden wir Ihre Bewerbung in jedem dieser Ämter berücksichtigen.
Auswahltest
Die Auswahltests finden im Juni in Königs Wusterhausen statt. Sofern bereits vorher eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen vorliegt, können auch schon früher Auswahltests durchgeführt werden. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per E-Mail an die in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Die Tests werden im Interimsgebäude durchgeführt (siehe Lageplan unten).
Als Auswahltest wird ein kognitiver Leistungstest eingesetzt. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, Konzentrationsaufgaben, Tests zur Merkfähigkeit sowie Aufgaben zum Sprachverständnis und Kenntnissen in der Mathematik.
Im Auswahltest ist eine festgelegte Mindestpunktzahl zu erreichen. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Punktzahl nicht erreichen, nehmen nicht weiter am Auswahlverfahren teil. Die Festlegung der Mindestpunktzahl richtet sich nach den Anforderungen der Ausbildung und wird regelmäßig überprüft.
© FHF Bewerbung
Ihre Bewerbung können Sie vom 08.05. - 24.05.2026 online über diese Webseite einreichen. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, wird diese durch uns geprüft und festgestellt, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und am Auswahltest teilnehmen können.
Im Online-Bewerbungsverfahren können Sie angeben, für welches Finanzamt bzw. für welche Finanzämter Sie sich bewerben. Sofern Sie sich für mehrere Finanzämter bewerben, werden wir Ihre Bewerbung in jedem dieser Ämter berücksichtigen.
Auswahltest
Die Auswahltests finden im Juni in Königs Wusterhausen statt. Sofern bereits vorher eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen vorliegt, können auch schon früher Auswahltests durchgeführt werden. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per E-Mail an die in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Die Tests werden im Interimsgebäude durchgeführt (siehe Lageplan unten).
Als Auswahltest wird ein kognitiver Leistungstest eingesetzt. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, Konzentrationsaufgaben, Tests zur Merkfähigkeit sowie Aufgaben zum Sprachverständnis und Kenntnissen in der Mathematik.
Im Auswahltest ist eine festgelegte Mindestpunktzahl zu erreichen. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Punktzahl nicht erreichen, nehmen nicht weiter am Auswahlverfahren teil. Die Festlegung der Mindestpunktzahl richtet sich nach den Anforderungen der Ausbildung und wird regelmäßig überprüft.
© FHF
© FHF Ergebnis des Auswahlverfahrens
Sind Sie aufgrund Ihres Gesamtergebnisses für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu einer Beamtin/einem Beamten auf Widerruf vorgesehen, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine Benachrichtigung.
Diese steht allerdings unter dem Vorbehalt Ihrer gesundheitlichen Eignung und einem einwandfreien Führungszeugnis, d.h. keine eingetragenen Vorstrafen.
Haben Sie alle Hürden genommen, steht einer Einstellung und Verbeamtung zum 15. August eines Einstellungsjahres nichts mehr im Wege.
Kommunikation im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahrens (wichtig!)Nachfragen und Benachrichtigungen erfolgen über Ihre E-Mail-Adresse, die Sie angegeben haben. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und in Ihrem eigenen Interesse, wenn sich Ihre E-Mail-Adresse während des Auswahlverfahrens ändern sollte.
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Sind Sie aufgrund Ihres Gesamtergebnisses für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu einer Beamtin/einem Beamten auf Widerruf vorgesehen, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine Benachrichtigung.
Diese steht allerdings unter dem Vorbehalt Ihrer gesundheitlichen Eignung und einem einwandfreien Führungszeugnis, d.h. keine eingetragenen Vorstrafen.
Haben Sie alle Hürden genommen, steht einer Einstellung und Verbeamtung zum 15. August eines Einstellungsjahres nichts mehr im Wege.
Kommunikation im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahrens (wichtig!)Nachfragen und Benachrichtigungen erfolgen über Ihre E-Mail-Adresse, die Sie angegeben haben. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und in Ihrem eigenen Interesse, wenn sich Ihre E-Mail-Adresse während des Auswahlverfahrens ändern sollte.
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Warteliste Ausbildung mittlerer Dienst
Stand: 03.05.2026Hier finden Sie die aktuelle Warteliste für die am 15.08.2026 beginnende Ausbildung im mittleren Dienst für die einzelnen Finanzämter. Ihre Matrikelnummer entnehmen Sie bitte der Ihnen zugegangenen Mitteilung über den Stand Ihrer Bewerbung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für Ausbildung und Studium beworben haben, erhielten Sie für jedes Auswahlverfahren eine eigene Matrikelnummer.
Erfahrungsgemäß werden wir noch vielen Bewerbenden der Warteliste bis zum Beginn der Ausbildung ein Angebot unterbreiten können, da Einstellungszusagen zurückgegeben werden. Die Warteliste wird daher regelmäßig aktualisiert. Die erste Aktualisierung wird voraussichtlich am 18.05.2026 erfolgen.
Matrikelnummer
Finanzamt
Wartelistenplatz
17964
Eberswalde
3
17981
Cottbus
2
17987
Königs Wusterhausen
17
18025
Angermünde
4
18025
Eberswalde
5
18025
Strausberg
8
18047
Angermünde
6
18047
Eberswalde
7
18047
Strausberg
12
18103
Cottbus
6
18103
Königs Wusterhausen
15
18106
Brandenburg a.d.H.
3
18106
Königs Wusterhausen
10
18151
Angermünde
9
18151
Eberswalde
11
18167
Angermünde
2
18167
Eberswalde
1
18167
Königs Wusterhausen
1
18167
Strausberg
6
18174
Eberswalde
10
18182
Königs Wusterhausen
5
18201
Strausberg
7
18220
Brandenburg a.d.H.
2
18232
Strausberg
4
18250
Cottbus
7
18250
Königs Wusterhausen
16
18265
Eberswalde
8
18267
Angermünde
7
18277
Cottbus
5
18291
Angermünde
1
18292
Cottbus
1
18300
Strausberg
3
18330
Angermünde
10
18330
Eberswalde
12
18368
Eberswalde
6
18368
Königs Wusterhausen
4
18368
Strausberg
9
18375
Brandenburg a.d.H.
1
18384
Cottbus
3
18406
Strausberg
16
18410
Strausberg
13
18415
Königs Wusterhausen
8
18420
Angermünde
8
18441
Eberswalde
4
18491
Königs Wusterhausen
11
18491
Strausberg
14
18509
Königs Wusterhausen
9
18521
Königs Wusterhausen
3
18527
Strausberg
1
18596
Strausberg
10
18609
Königs Wusterhausen
6
18620
Königs Wusterhausen
7
18623
Brandenburg a.d.H.
5
18627
Strausberg
11
18628
Angermünde
3
18628
Eberswalde
2
18678
Königs Wusterhausen
2
18690
Königs Wusterhausen
14
18704
Cottbus
4
18745
Strausberg
17
18769
Strausberg
2
18774
Königs Wusterhausen
12
18801
Brandenburg a.d.H.
4
18812
Königs Wusterhausen
13
18812
Strausberg
15
18822
Brandenburg a.d.H.
6
18848
Eberswalde
9
18864
Strausberg
5
18905
Angermünde
5
Warteliste Ausbildung mittlerer Dienst
Stand: 03.05.2026Hier finden Sie die aktuelle Warteliste für die am 15.08.2026 beginnende Ausbildung im mittleren Dienst für die einzelnen Finanzämter. Ihre Matrikelnummer entnehmen Sie bitte der Ihnen zugegangenen Mitteilung über den Stand Ihrer Bewerbung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für Ausbildung und Studium beworben haben, erhielten Sie für jedes Auswahlverfahren eine eigene Matrikelnummer.
Erfahrungsgemäß werden wir noch vielen Bewerbenden der Warteliste bis zum Beginn der Ausbildung ein Angebot unterbreiten können, da Einstellungszusagen zurückgegeben werden. Die Warteliste wird daher regelmäßig aktualisiert. Die erste Aktualisierung wird voraussichtlich am 18.05.2026 erfolgen.
Matrikelnummer
Finanzamt
Wartelistenplatz
17964
Eberswalde
3
17981
Cottbus
2
17987
Königs Wusterhausen
17
18025
Angermünde
4
18025
Eberswalde
5
18025
Strausberg
8
18047
Angermünde
6
18047
Eberswalde
7
18047
Strausberg
12
18103
Cottbus
6
18103
Königs Wusterhausen
15
18106
Brandenburg a.d.H.
3
18106
Königs Wusterhausen
10
18151
Angermünde
9
18151
Eberswalde
11
18167
Angermünde
2
18167
Eberswalde
1
18167
Königs Wusterhausen
1
18167
Strausberg
6
18174
Eberswalde
10
18182
Königs Wusterhausen
5
18201
Strausberg
7
18220
Brandenburg a.d.H.
2
18232
Strausberg
4
18250
Cottbus
7
18250
Königs Wusterhausen
16
18265
Eberswalde
8
18267
Angermünde
7
18277
Cottbus
5
18291
Angermünde
1
18292
Cottbus
1
18300
Strausberg
3
18330
Angermünde
10
18330
Eberswalde
12
18368
Eberswalde
6
18368
Königs Wusterhausen
4
18368
Strausberg
9
18375
Brandenburg a.d.H.
1
18384
Cottbus
3
18406
Strausberg
16
18410
Strausberg
13
18415
Königs Wusterhausen
8
18420
Angermünde
8
18441
Eberswalde
4
18491
Königs Wusterhausen
11
18491
Strausberg
14
18509
Königs Wusterhausen
9
18521
Königs Wusterhausen
3
18527
Strausberg
1
18596
Strausberg
10
18609
Königs Wusterhausen
6
18620
Königs Wusterhausen
7
18623
Brandenburg a.d.H.
5
18627
Strausberg
11
18628
Angermünde
3
18628
Eberswalde
2
18678
Königs Wusterhausen
2
18690
Königs Wusterhausen
14
18704
Cottbus
4
18745
Strausberg
17
18769
Strausberg
2
18774
Königs Wusterhausen
12
18801
Brandenburg a.d.H.
4
18812
Königs Wusterhausen
13
18812
Strausberg
15
18822
Brandenburg a.d.H.
6
18848
Eberswalde
9
18864
Strausberg
5
18905
Angermünde
5
Sie möchten Ihre Karriere in der Finanzverwaltung starten?
Dann bewerben Sie sich bis zum 24.05.2026 für die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt bei der Finanzverwaltung Brandenburg.
Klicken Sie dazu einfach auf den Button "Jetzt bewerben" und füllen in nur wenigen Minuten Ihre Online-Bewerbung aus.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Sie möchten Ihre Karriere in der Finanzverwaltung starten?
Dann bewerben Sie sich bis zum 24.05.2026 für die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt bei der Finanzverwaltung Brandenburg.
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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
FAQ - Bewerbung
Wann kann ich mich bewerben?
Der Bewerbungszeitraum für den Ausbildungsbeginn im Sommer 2026 läuft vom 08.05. - 24.05.2026.
Der Bewerbungszeitraum für den Ausbildungsbeginn im Sommer 2026 läuft vom 08.05. - 24.05.2026.
Welches Zeugnis muss ich vorlegen?
Du musst ein Abschlusszeugnis der Realschule oder einen Schulabschluss mit Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung reicht für Schülerinnen und Schüler das letzte aktuelle Zeugnis vor dem Abschlusszeugnis, wenn sie die Schule noch nicht abgeschlossen haben.
Du musst ein Abschlusszeugnis der Realschule oder einen Schulabschluss mit Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung reicht für Schülerinnen und Schüler das letzte aktuelle Zeugnis vor dem Abschlusszeugnis, wenn sie die Schule noch nicht abgeschlossen haben.
Ich habe meinen Schulabschluss im Ausland erworben. Wer erkennt das Zeugnis an?
Zeugnisse von ausländischen Schulen müssen in einer amtlichen Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Eine Anerkennung des Zeugnisses erfolgt von der Zeugnisanerkennungsstelle des Landesschulamtes in Cottbus.
Zeugnisse von ausländischen Schulen müssen in einer amtlichen Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Eine Anerkennung des Zeugnisses erfolgt von der Zeugnisanerkennungsstelle des Landesschulamtes in Cottbus.
Kann ich mich als Abiturientin oder Abiturient für den mittleren Dienst bewerben?
Ja, eine Bewerbung in dem Online-Bewerbungsverfahren ist möglich, allerdings nur mit den Abschlusszeugnissen der Fachoberschulreife oder Realschule. Als Abiturientin oder Abiturient dürfte grundsätzlich der gehobene Dienst in der Steuerverwaltung die geeignete Laufbahn sein und es wird ein Vergleich beider Laufbahnen empfohlen. Ein Aufstieg von der Laufbahn des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes führt über den Weg des dualen Studiums und wird nicht regelmäßig angeboten.
Ja, eine Bewerbung in dem Online-Bewerbungsverfahren ist möglich, allerdings nur mit den Abschlusszeugnissen der Fachoberschulreife oder Realschule. Als Abiturientin oder Abiturient dürfte grundsätzlich der gehobene Dienst in der Steuerverwaltung die geeignete Laufbahn sein und es wird ein Vergleich beider Laufbahnen empfohlen. Ein Aufstieg von der Laufbahn des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes führt über den Weg des dualen Studiums und wird nicht regelmäßig angeboten.
Gibt es für Bewerberinnen und Bewerber eine Höchstaltersgrenze?
Gemäß § 3 Abs. 3 Landesbeamtengesetz ist für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes das vollendete 40. Lebensjahr die Einstellungshöchstaltersgrenze. Die Höchstaltersgrenze des Satzes 1 gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Gemäß § 3 Abs. 3 Landesbeamtengesetz ist für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes das vollendete 40. Lebensjahr die Einstellungshöchstaltersgrenze. Die Höchstaltersgrenze des Satzes 1 gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Wenn ich bereits in der mittleren Beamtenlaufbahn in einer anderen Verwaltung tätig bin, wäre dann eine Übernahme in den mittleren Dienst der Steuerverwaltung möglich?
Die Möglichkeit eines Seiten- oder Quereinstiegs ist nicht vorgesehen. Liegen die formalen Voraussetzungen vor, ist eine erfolgreiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren für den mittleren Dienst und die Ableistung der fachtheoretischen und praktischen Ausbildung nach § 3 Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) notwendig.
Die Möglichkeit eines Seiten- oder Quereinstiegs ist nicht vorgesehen. Liegen die formalen Voraussetzungen vor, ist eine erfolgreiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren für den mittleren Dienst und die Ableistung der fachtheoretischen und praktischen Ausbildung nach § 3 Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) notwendig.
Kann ich mir eine bereits in einer anderen nichttechnischen mittleren Verwaltungslaufbahn abgeleistete Ausbildung auf die zweijährige Ausbildung anrechnen lassen?
Eine Anrechnung oder Anerkennung von Leistungen erfolgt nicht. Die Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) ist zwingend für eine Tätigkeit in der Steuerverwaltung. Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Regelung.
Eine Anrechnung oder Anerkennung von Leistungen erfolgt nicht. Die Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) ist zwingend für eine Tätigkeit in der Steuerverwaltung. Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Regelung.
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