Chipkarte

Das Bild zeigt eine Darstellung einer Chipkarte.
© FHF

Die Chipkarten des Aus- und Fortbildungszentrums haben folgende Funktionen:

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Die Chipkarten des Aus- und Fortbildungszentrums haben folgende Funktionen:

1. Zutrittsberechtigungen zu Gebäuden und Räumen

Mit der Chipkarte werden entsprechende Schließberechtigungen für genau zugewiesene Gebäude und Räume vergeben. Das Schließen oder Öffnen von Gebäuden und Räumen erfolgt durch

Mit der Chipkarte werden entsprechende Schließberechtigungen für genau zugewiesene Gebäude und Räume vergeben. Das Schließen oder Öffnen von Gebäuden und Räumen erfolgt durch

  • Bild: Das Bild zeigt einen Schließzylinder.
  • Bild: Das Bild zeigt einen Türöffner-Sensor.

  • Halten der Schließkarte vor den Schließzylinder,
  • Grünes Aufblinken abwarten,
  • Schließzylinder drehen und Schließvorgang vornehmen.

Achtung: Die Zeit zwischen aufeinanderfolgenden Schließvorgängen beträgt mindestens 6 Sekunden.

Bei einem roten Aufblinken ist der Ladezustand der Batterie des Zylinders bald aufgebraucht und muss ausgetauscht werden oder die Chipkarte besitzt nicht die korrekte Schließberechtigung. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Anmeldung.

Auszubildende, die ein Zimmer auf dem Campus nutzen, geben Ihre Karte nach jedem theoretischen Abschnitt in der Anmeldung ab.

  • Halten der Schließkarte vor den Schließzylinder,
  • Grünes Aufblinken abwarten,
  • Schließzylinder drehen und Schließvorgang vornehmen.

Achtung: Die Zeit zwischen aufeinanderfolgenden Schließvorgängen beträgt mindestens 6 Sekunden.

Bei einem roten Aufblinken ist der Ladezustand der Batterie des Zylinders bald aufgebraucht und muss ausgetauscht werden oder die Chipkarte besitzt nicht die korrekte Schließberechtigung. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Anmeldung.

Auszubildende, die ein Zimmer auf dem Campus nutzen, geben Ihre Karte nach jedem theoretischen Abschnitt in der Anmeldung ab.


2. Bezahlfunktion

Für das bargeldlose Bezahlen muss die Chipkarte zunächst mit einem Geldwert aufgeladen werden. Sie haben die Möglichkeit, dies an den Aufwertern an folgenden Standorten auf dem Campus durchzuführen:

  • in der Anmeldung
  • im Foyer der Mensa.

Die Identifizierung und Aktivierung am Gerät erfolgt durch Auflegen der Chipkarte auf das links eingebaute Kartenlesemodul.

Für das bargeldlose Bezahlen muss die Chipkarte zunächst mit einem Geldwert aufgeladen werden. Sie haben die Möglichkeit, dies an den Aufwertern an folgenden Standorten auf dem Campus durchzuführen:

  • in der Anmeldung
  • im Foyer der Mensa.

Die Identifizierung und Aktivierung am Gerät erfolgt durch Auflegen der Chipkarte auf das links eingebaute Kartenlesemodul.

  • Bild: Das Bild zeigt einen Lageplan mit den Aufwertern.

    © FHF

  • Bild: Das Bild zeigt die Aufwerter in der Mensa.

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  • Bild: Das Bild zeigt den Aufwerter in der Anmeldung.

    © FHF

Der maximale Ladebetrag unterliegt aus Sicherheitsgründen einer Beschränkung von 99,99 EUR. Der betreffende Betrag wird auf der Karte gutgeschrieben. Mit dem aufgeladenen Betrag kann ausschließlich an den Kassen in der Mensa und in der Cafeteria bargeldlos bezahlt werden.

Ihr aktuelles Guthaben kann an den gleichen Aufwertern durch kurzes Auflegen der Chipkarte auf das eingebaute Kartenlesemodul eingesehen werden. Soweit ein Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung besteht, ist dieser ebenfalls auf der Chipkarte hinterlegt.

Die Auszahlung des Restbetrages kann ebenfalls an den Aufwertern in der Anmeldung und im Foyer der Mensa erfolgen. Hinweis: Es werden nur Euro-Münzen von 5 Cent bis 2 Euro ausgezahlt! Auszahlungen von 1 und 2 Cent Euro-Münzen sowie Euro-Banknoten sind nicht möglich.

Bei Störungen oder Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr wenden Sie sich bitte an den Mensaleiter Herrn Raasch: 03375 672-155.

Der maximale Ladebetrag unterliegt aus Sicherheitsgründen einer Beschränkung von 99,99 EUR. Der betreffende Betrag wird auf der Karte gutgeschrieben. Mit dem aufgeladenen Betrag kann ausschließlich an den Kassen in der Mensa und in der Cafeteria bargeldlos bezahlt werden.

Ihr aktuelles Guthaben kann an den gleichen Aufwertern durch kurzes Auflegen der Chipkarte auf das eingebaute Kartenlesemodul eingesehen werden. Soweit ein Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung besteht, ist dieser ebenfalls auf der Chipkarte hinterlegt.

Die Auszahlung des Restbetrages kann ebenfalls an den Aufwertern in der Anmeldung und im Foyer der Mensa erfolgen. Hinweis: Es werden nur Euro-Münzen von 5 Cent bis 2 Euro ausgezahlt! Auszahlungen von 1 und 2 Cent Euro-Münzen sowie Euro-Banknoten sind nicht möglich.

Bei Störungen oder Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr wenden Sie sich bitte an den Mensaleiter Herrn Raasch: 03375 672-155.


3. Bibliotheksausleihe

Die Chipkarte wird zur Ausleihe von Büchern der Campus-Bibliothek genutzt. Durch Auflegen der Chipkarte auf das Kartenlesegerät werden Ihre Daten im Bibliotheksprogramm mit den Daten der ausgeliehenen Bücher gespeichert. Mit dem Erhalt der Chipkarte erkennen Sie die Nutzungsordnung der Bibliothek an.

Die Chipkarte wird zur Ausleihe von Büchern der Campus-Bibliothek genutzt. Durch Auflegen der Chipkarte auf das Kartenlesegerät werden Ihre Daten im Bibliotheksprogramm mit den Daten der ausgeliehenen Bücher gespeichert. Mit dem Erhalt der Chipkarte erkennen Sie die Nutzungsordnung der Bibliothek an.


4. Drucken & Kopieren

Das Drucken und Kopieren an den aufgestellten Druck-/Kopiergeräten kann nur mit Hilfe der Chipkarte erfolgen. Für Studierende und Auszubildende  ist das Drucken und Kopieren kostenpflichtig. Das Scannen ist derzeitig nicht möglich. Die Preise hängen an den Druck-/Kopiergeräten entsprechend aus.

Es stehen ausschließlich folgende Farb-Druck-/Kopiergeräte zur Verfügung:

  • 1 x in der Bibliothek,
  • 1 x im Hörsaalgebäude, Flur 1. OG.

Die Identifizierung und Aktivierung am Gerät erfolgt durch Auflegen der Chipkarte auf das rechts angebrachte Kartenlesemodul. Die Kosten werden für Studierende und Auszubildende für das gesamte Studium bzw. die gesamte Ausbildung addiert und am Ende nach Abgabe der Chipkarte in der Anmeldung in Rechnung gestellt. Die Kosten werden per Einzugsverfahren vom Konto abgebucht.

Bei Störungen wenden Sie sich bitte an den DV- Bereich, Tel.: 03375 672-105 oder joerg.diers@fhf.brandenburg.de.

Das Drucken und Kopieren an den aufgestellten Druck-/Kopiergeräten kann nur mit Hilfe der Chipkarte erfolgen. Für Studierende und Auszubildende  ist das Drucken und Kopieren kostenpflichtig. Das Scannen ist derzeitig nicht möglich. Die Preise hängen an den Druck-/Kopiergeräten entsprechend aus.

Es stehen ausschließlich folgende Farb-Druck-/Kopiergeräte zur Verfügung:

  • 1 x in der Bibliothek,
  • 1 x im Hörsaalgebäude, Flur 1. OG.

Die Identifizierung und Aktivierung am Gerät erfolgt durch Auflegen der Chipkarte auf das rechts angebrachte Kartenlesemodul. Die Kosten werden für Studierende und Auszubildende für das gesamte Studium bzw. die gesamte Ausbildung addiert und am Ende nach Abgabe der Chipkarte in der Anmeldung in Rechnung gestellt. Die Kosten werden per Einzugsverfahren vom Konto abgebucht.

Bei Störungen wenden Sie sich bitte an den DV- Bereich, Tel.: 03375 672-105 oder joerg.diers@fhf.brandenburg.de.

Standorte der Druck-/Kopiergeräte im Hörsaalgebäude:

Standorte der Druck-/Kopiergeräte im Hörsaalgebäude:

Das Bild zeigt einen Lageplan der Druck-/Kopiergeräte.
© FHF
Das Bild zeigt einen Lageplan der Druck-/Kopiergeräte.
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Verwaltung, Nutzung, Störungen und Verlust der Chipkarte

Die Aus- und Rückgabe der Chipkarte erfolgt grundsätzlich in der Anmeldung. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Anmeldung. Mit der Ausgabe der Chipkarte ist gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die anfallenden Druck- und Kopierkosten zu erteilen und eine Einwilligungserklärung zur Nutzung der Chipkarte zu leisten.

Wichtige Hinweise zur Nutzung der Chipkarte

Bitte beachten Sie, dass die Chipkarte sorgfältig und geschützt vor Beschädigungen aufzubewahren ist. Ihre Nutzung ist höchstpersönlich, sie ist nicht übertragbar. Sie darf keinesfalls Dritten zur Verfügung gestellt werden. Jede Nutzung der Chipkarte durch unbefugte Dritte stellt einen Missbrauch dar.

Wichtige Hinweise bei Verlust oder Beschädigung der Chipkarte

Die Chipkarte bleibt Eigentum der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg (FHF) und ist bei Abreise zurückzugeben. Der Verlust oder die Beschädigung der Chipkarte sind der Anmeldung unverzüglich mitzuteilen.

Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung erhebt die Zentrale Verwaltung der FHF eine Gebühr in Höhe von 40,00 €. Sollte in diesen Fällen Restguthaben nicht mehr abrufbar sein, weisen wir darauf hin, dass aufgeladenes Guthaben in keinem Fall seitens des FHF ersetzt wird. Um einen möglichen Verlust gering zu halten, sollten Sie daher keine größeren Geldbeträge aufladen. Eine Haftung der FHF für durch missbräuchlichen Einsatz der Chipkarte entstandene Schäden ist ausgeschlossen.

Ihre Karte muss nach jedem theoretischen Abschnitt in der Anmeldung abgegeben werden. Das Auszahlen eventuell noch vorhandener Geldrestbeträge hat vor Rückgabe der Karte zu erfolgen (siehe oben, "2. Bezahlfunktion").

Die Aus- und Rückgabe der Chipkarte erfolgt grundsätzlich in der Anmeldung. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Anmeldung. Mit der Ausgabe der Chipkarte ist gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die anfallenden Druck- und Kopierkosten zu erteilen und eine Einwilligungserklärung zur Nutzung der Chipkarte zu leisten.

Wichtige Hinweise zur Nutzung der Chipkarte

Bitte beachten Sie, dass die Chipkarte sorgfältig und geschützt vor Beschädigungen aufzubewahren ist. Ihre Nutzung ist höchstpersönlich, sie ist nicht übertragbar. Sie darf keinesfalls Dritten zur Verfügung gestellt werden. Jede Nutzung der Chipkarte durch unbefugte Dritte stellt einen Missbrauch dar.

Wichtige Hinweise bei Verlust oder Beschädigung der Chipkarte

Die Chipkarte bleibt Eigentum der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg (FHF) und ist bei Abreise zurückzugeben. Der Verlust oder die Beschädigung der Chipkarte sind der Anmeldung unverzüglich mitzuteilen.

Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung erhebt die Zentrale Verwaltung der FHF eine Gebühr in Höhe von 40,00 €. Sollte in diesen Fällen Restguthaben nicht mehr abrufbar sein, weisen wir darauf hin, dass aufgeladenes Guthaben in keinem Fall seitens des FHF ersetzt wird. Um einen möglichen Verlust gering zu halten, sollten Sie daher keine größeren Geldbeträge aufladen. Eine Haftung der FHF für durch missbräuchlichen Einsatz der Chipkarte entstandene Schäden ist ausgeschlossen.

Ihre Karte muss nach jedem theoretischen Abschnitt in der Anmeldung abgegeben werden. Das Auszahlen eventuell noch vorhandener Geldrestbeträge hat vor Rückgabe der Karte zu erfolgen (siehe oben, "2. Bezahlfunktion").