Lehrbereiche

Sieben Lehrbereiche mit ca. 13 Fächern

Die Fachhochschule für Finanzen bildet vom ersten Studientag an in einem einzigen Fachbereich und somit in einem einzigen Studiengang - Diplom-Finanzwirt/in - Steuerrechtspezialisten aus. Rund 2.200 Stunden Fachtheorie verteilen sich auf sieben verschiedene Lehrbereiche innerhalb des Steuerrechtes, die weitestgehend den Studienfächern entsprechen.

Einige Fächer werden lediglich im Grundstudium unterrichtet wie bspw. die Fächer Methodik der Rechtanwendung, Privatrecht, Öffentliches Recht und Bewertungsrecht. Andere Fächer hingegen kommen erst im Hauptstudium dazu, wenn genug Wissen aufgebaut wurde: Besteuerung der Gesellschaften und Internationales Steuerrecht. Auch das Schwerpunktthema wird erst im Hauptstudium festgelegt.

Kollegium

Die jeweilige Lehrbereichsleitung sitzt im Rolf-Grabower-Hauses (Hörsaalgebäude), wo ebenso die Büros der rund 40 hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten sowie der Fachbereichsverwaltung zu finden sind. Wöchentlich gibt es Sprechstunden der Lehrkräfte für alle Studierenden sowie regelmäßige Seminargruppensprecherinnen und –sprecher-Runden mit der Leitung der Hochschule.

Sieben Lehrbereiche mit ca. 13 Fächern

Die Fachhochschule für Finanzen bildet vom ersten Studientag an in einem einzigen Fachbereich und somit in einem einzigen Studiengang - Diplom-Finanzwirt/in - Steuerrechtspezialisten aus. Rund 2.200 Stunden Fachtheorie verteilen sich auf sieben verschiedene Lehrbereiche innerhalb des Steuerrechtes, die weitestgehend den Studienfächern entsprechen.

Einige Fächer werden lediglich im Grundstudium unterrichtet wie bspw. die Fächer Methodik der Rechtanwendung, Privatrecht, Öffentliches Recht und Bewertungsrecht. Andere Fächer hingegen kommen erst im Hauptstudium dazu, wenn genug Wissen aufgebaut wurde: Besteuerung der Gesellschaften und Internationales Steuerrecht. Auch das Schwerpunktthema wird erst im Hauptstudium festgelegt.

Kollegium

Die jeweilige Lehrbereichsleitung sitzt im Rolf-Grabower-Hauses (Hörsaalgebäude), wo ebenso die Büros der rund 40 hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten sowie der Fachbereichsverwaltung zu finden sind. Wöchentlich gibt es Sprechstunden der Lehrkräfte für alle Studierenden sowie regelmäßige Seminargruppensprecherinnen und –sprecher-Runden mit der Leitung der Hochschule.


Fächer - Beispiele

  • Abgabenordnung

    Die Abgabenordnung (AO) ist die Verfahrensvorschrift für die Besteuerung und regelt den Ablauf des Besteuerungsverfahrens. In der Abgabenordnung sind Regelungen enthalten, wie die Grundlagen zur Besteuerung ermittelt werden (Ermittlungsverfahren), wie die Steuern festgesetzt werden (Festsetzungs­verfah­ren), wie Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte bekannt gegeben werden (Bekanntgabeverfahren), wie die Steuerbeträge beschafft und beigetrieben werden (Erhebungsverfahren und Vollstreckungsverfahren) und wie man sich gegen nicht korrekt festgesetzte Steuern wehren kann (Rechtsbehelfsverfahren, Änderungs- und Berichtigungsverfahren).

    Die Abgabenordnung (AO) ist die Verfahrensvorschrift für die Besteuerung und regelt den Ablauf des Besteuerungsverfahrens. In der Abgabenordnung sind Regelungen enthalten, wie die Grundlagen zur Besteuerung ermittelt werden (Ermittlungsverfahren), wie die Steuern festgesetzt werden (Festsetzungs­verfah­ren), wie Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte bekannt gegeben werden (Bekanntgabeverfahren), wie die Steuerbeträge beschafft und beigetrieben werden (Erhebungsverfahren und Vollstreckungsverfahren) und wie man sich gegen nicht korrekt festgesetzte Steuern wehren kann (Rechtsbehelfsverfahren, Änderungs- und Berichtigungsverfahren).

  • Bewertungsrecht

    Das Fach Bewertungsrecht behandelt hauptsächlich die Beurteilung des Wertes von Wirtschaftsgütern, die nicht in Geld vorhanden sind. Hierzu gehören bspw. Grundstücke. Auf der Grundlage der Bewertung wird die Grunderwerbssteuer ermittelt. Auch Erbschaftssteuer ist ein Thema in diesem Fach des 2. und 3. Semesters.

    Das Fach Bewertungsrecht behandelt hauptsächlich die Beurteilung des Wertes von Wirtschaftsgütern, die nicht in Geld vorhanden sind. Hierzu gehören bspw. Grundstücke. Auf der Grundlage der Bewertung wird die Grunderwerbssteuer ermittelt. Auch Erbschaftssteuer ist ein Thema in diesem Fach des 2. und 3. Semesters.

  • Bilanzsteuerrecht

    In Unternehmen werden alle Geschäftsvorgänge, Eingänge wie Ausgänge (bspw. Warenaus- und –eingänge), mittels detaillierter Buchführung (Buchführungspflicht) dokumentiert. So entstehen bei Unternehmen komplexe Jahresbilanzen, die Angaben zu Anlagevermögen, immateriellen Wirtschaftsgütern oder Grundstücken und Gebäuden enthalten. Während einer Betriebsprüfung sind die Vorgänge der Bilanzen zu prüfen und zu bewerten. Die gesetzlichen Grundlagen sind u. a. das Bewertungsgesetz (BewG) und das Einkommensteuergesetz (EStG).

    In Unternehmen werden alle Geschäftsvorgänge, Eingänge wie Ausgänge (bspw. Warenaus- und –eingänge), mittels detaillierter Buchführung (Buchführungspflicht) dokumentiert. So entstehen bei Unternehmen komplexe Jahresbilanzen, die Angaben zu Anlagevermögen, immateriellen Wirtschaftsgütern oder Grundstücken und Gebäuden enthalten. Während einer Betriebsprüfung sind die Vorgänge der Bilanzen zu prüfen und zu bewerten. Die gesetzlichen Grundlagen sind u. a. das Bewertungsgesetz (BewG) und das Einkommensteuergesetz (EStG).

  • Einkommensteuerrecht

    Das Fach Einkommensteuerrecht (ESt) oder Steuern vom Einkommen und Ertrag ist mit weit mehr als 200 Unterrichtssunden das umfangreichste Studienfach, gefolgt von den Fächern Abgabenordnung, Bilanzsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht. Das Fach gehört zum gleichnamigen Lehrbereich und behandelt die wichtigste Steuereinnahmequelle in Deutschland. Die Besteuerung ist im Einkommensteuergesetz (EstG) geregelt. Besteuert werden Einkünfte, dazu gehören z. B. das Einkommen (Lohn oder Gehalt) aber andererseits auch Erträge (Kapitalerträge) sein, die aus einem Angestelltenverhältnis oder aus selbständiger unternehmerischer Tätigkeit stammen. Einkommen werden vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit des Einzelnen – u.a. nach Höhe der Einkünfte, Familienstand, Anzahl der Kinder – besteuert. Im Hauptstudium werden differenziertere Themen wie Gewerbesteuer, Betriebsveräußerungen oder Erbfälle behandelt.

    Das Fach Einkommensteuerrecht (ESt) oder Steuern vom Einkommen und Ertrag ist mit weit mehr als 200 Unterrichtssunden das umfangreichste Studienfach, gefolgt von den Fächern Abgabenordnung, Bilanzsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht. Das Fach gehört zum gleichnamigen Lehrbereich und behandelt die wichtigste Steuereinnahmequelle in Deutschland. Die Besteuerung ist im Einkommensteuergesetz (EstG) geregelt. Besteuert werden Einkünfte, dazu gehören z. B. das Einkommen (Lohn oder Gehalt) aber andererseits auch Erträge (Kapitalerträge) sein, die aus einem Angestelltenverhältnis oder aus selbständiger unternehmerischer Tätigkeit stammen. Einkommen werden vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit des Einzelnen – u.a. nach Höhe der Einkünfte, Familienstand, Anzahl der Kinder – besteuert. Im Hauptstudium werden differenziertere Themen wie Gewerbesteuer, Betriebsveräußerungen oder Erbfälle behandelt.

  • Methodik der Rechtsanwendung

    Die juristische Fallbearbeitung ist in allen Fächern von erheblicher Bedeutung und wird deshalb zu Beginn des Studiums im Fach Methodik der Rechtsanwendung (MdRA) vermittelt. Die Studierenden lernen, wie in einer bislang unbekannten Rechtsnorm Tatbestand und Rechtsfolge bestimmt (Subsumtionstechnik) und unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, sowie zwischen Sachverhaltsfragen und Rechtsfragen zu unterscheiden. Außerdem wird gezeigt, wie Urteile und Kommentierungen in der juristischen Fallbearbeitung einfließen. Darüber hinaus werden u. a. Auslegungsmethoden, der Grundsatz von Treu und Glauben, die wirtschaftliche Betrachtungsweise sowie die Typisierung im Steuerrecht behandelt.

    Die juristische Fallbearbeitung ist in allen Fächern von erheblicher Bedeutung und wird deshalb zu Beginn des Studiums im Fach Methodik der Rechtsanwendung (MdRA) vermittelt. Die Studierenden lernen, wie in einer bislang unbekannten Rechtsnorm Tatbestand und Rechtsfolge bestimmt (Subsumtionstechnik) und unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, sowie zwischen Sachverhaltsfragen und Rechtsfragen zu unterscheiden. Außerdem wird gezeigt, wie Urteile und Kommentierungen in der juristischen Fallbearbeitung einfließen. Darüber hinaus werden u. a. Auslegungsmethoden, der Grundsatz von Treu und Glauben, die wirtschaftliche Betrachtungsweise sowie die Typisierung im Steuerrecht behandelt.

  • Öffentliches Recht

    Das Öffentliche Recht regelt die Beziehungen der öffentlichen Gewalt, des Staates, und seinen Bürgerinnen und Bürgern. Dieses nur im 1. Semester unterrichtete Fach führt in das Grundgesetz, insbesondere in das Thema Rechtsstaat, und deren Geschichte ein. Es werden Gesetzgebungsverfahren ebenso erläutert wie die Verfassungsorgane. Darüber hinaus lernen Sie die Finanzverfassung mit ihren Kompetenzen kennen.

    Das Öffentliche Recht regelt die Beziehungen der öffentlichen Gewalt, des Staates, und seinen Bürgerinnen und Bürgern. Dieses nur im 1. Semester unterrichtete Fach führt in das Grundgesetz, insbesondere in das Thema Rechtsstaat, und deren Geschichte ein. Es werden Gesetzgebungsverfahren ebenso erläutert wie die Verfassungsorgane. Darüber hinaus lernen Sie die Finanzverfassung mit ihren Kompetenzen kennen.

  • Privatrecht

    Im Unterschied zum Öffentlichen Recht regelt das Privatrecht die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander und wird somit als Bürgerliches Recht oder auch Zivilrecht bezeichnet. Ebenso wie das Fach Öffentliches Recht wird Privatrecht lediglich im Grundstudium unterrichtet, allerdings über insgesamt drei Semester und ist zur Laufbahnprüfung dann eines der Prüfungsfächer. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGb) sind einige Begriffe des Privatrechts geregelt wie z.B. Rechtsgeschäft, Geschäftsfähigkeit und Zustandekommen einer Willenserklärung. Im Themenkomplex Sachenrecht wird bspw. der Unterschied von Eigentum und Besitz erklärt. Darüber hinaus sind Themen folgender Bereiche Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Schuldrecht und Handelsrecht, aber auch Personengesellschaften sowie Sicherungsrecht und Insolvenzrecht Bestandteil des Unterrichts.

    Im Unterschied zum Öffentlichen Recht regelt das Privatrecht die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander und wird somit als Bürgerliches Recht oder auch Zivilrecht bezeichnet. Ebenso wie das Fach Öffentliches Recht wird Privatrecht lediglich im Grundstudium unterrichtet, allerdings über insgesamt drei Semester und ist zur Laufbahnprüfung dann eines der Prüfungsfächer. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGb) sind einige Begriffe des Privatrechts geregelt wie z.B. Rechtsgeschäft, Geschäftsfähigkeit und Zustandekommen einer Willenserklärung. Im Themenkomplex Sachenrecht wird bspw. der Unterschied von Eigentum und Besitz erklärt. Darüber hinaus sind Themen folgender Bereiche Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Schuldrecht und Handelsrecht, aber auch Personengesellschaften sowie Sicherungsrecht und Insolvenzrecht Bestandteil des Unterrichts.

  • Umsatzsteuer

    Die Umsatzsteuer, besser bekannt als Mehrwertsteuer, ist die größte Einnahmequelle des Staates. Bei jedem Kauf, in nahezu allen Lebensbereichen - sei es beim Coffee to go, bei Schulbüchern oder beim Theaterbesuch - wird Umsatzsteuer fällig. Die detaillierten Regelungen hierzu, wann, welcher Steuersatz für wen oder für was anfällt, sind im Umsatzsteuergesetz zu finden.

    Die Umsatzsteuer, besser bekannt als Mehrwertsteuer, ist die größte Einnahmequelle des Staates. Bei jedem Kauf, in nahezu allen Lebensbereichen - sei es beim Coffee to go, bei Schulbüchern oder beim Theaterbesuch - wird Umsatzsteuer fällig. Die detaillierten Regelungen hierzu, wann, welcher Steuersatz für wen oder für was anfällt, sind im Umsatzsteuergesetz zu finden.