Grundstudium

Vom Studienstart bis zur Zwischenprüfung

Das Grundstudium umfasst das 1. bis zum 3. Semester, wobei am Ende des ersten Semesters die erste große Hürde auf die Studierenden bzw. Beamtinnen und Beamten auf Widerruf wartet – die Zwischenprüfung. Vor der Zwischenprüfung werden im ersten Semester nicht nur viel Stoff, sondern auch Methodenkompetenz vermittelt. Übungsklausuren und erste Aufsichtsarbeiten am Ende des Kalenderjahres (3-Stunden-Klausuren) geben den Studierenden eine gute Vorbereitung für die Zwischenprüfung mit auf den Weg. Wer hier weiterführendes Interesse hat, die detaillierten Bedingungen und Rechtsgrundlagen des Studiums und der Zwischenprüfung kennenzulernen, kann dies im Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) nachlesen. Da das Studium grundsätzlich nach diesen bundeseinheitlichen Vorgaben erfolgt, ist es möglich, dass auf dem Campus der Fachhochschule angehende Beamte der Bundesländer Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt und des Bundeszentralamtes für Steuern gemeinsam in den Seminargruppen studieren.

Berufspraktische Studien während des Grundstudiums

Im Anschluss an die Zwischen­prüfung - während der ersten kurzen berufspraktischen Phase (ca. 13 Wochen) - nehmen die Brandenburger Studierenden an ihrer ersten Ausbildungsarbeitsgemeinschaft (AbAg) teil. Ziel der Ausbildungsarbeitsgemeinschaften ist die Verknüpfung von theoretischem und berufspraktischem Wissen. Hier wird in den Universellen-Finanzamts-Arbeitsplatz (UNIFA) eingeführt, die grundlegende Anwendersoftware zur Stammdatenverwaltung im Finanzamt. In diesen ersten praktischen Wochen lernen die meisten Studierenden die Veranlagungsstelle kennen.

Wahlpflichtfächer

Neben den Pflichtfächern belegen die Studierende ab dem 2. Semester Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich. Bis zum Ende des Studiums sind Veranstaltungen im Umfang von mindestens 120 Unterrichtseinheiten aus zwei Themenschwerpunkten zu belegen. Im Wesentlichen werden die Wahlpflichtveranstaltungen im 2. und 3. Semester absolviert. Themen von Veranstaltungen vergangener Jahre waren bspw. Europarecht, Unternehmensbewertung oder das Deutsch-Polnische Steuerrechtsseminar. Die Auswahl der Veranstaltungen orientiert sich auch am jeweiligen Studienfortschritt, so werden im 5. Semester mit Blick auf den bevorstehenden Studienabschluss verstärkt Kurse zur Mediation oder zur ersten Führungsrolle im Innendienst, aber auch zur Prüfungsangst oder zur Rhetorik für Außenprüfer angeboten.

Vom Studienstart bis zur Zwischenprüfung

Das Grundstudium umfasst das 1. bis zum 3. Semester, wobei am Ende des ersten Semesters die erste große Hürde auf die Studierenden bzw. Beamtinnen und Beamten auf Widerruf wartet – die Zwischenprüfung. Vor der Zwischenprüfung werden im ersten Semester nicht nur viel Stoff, sondern auch Methodenkompetenz vermittelt. Übungsklausuren und erste Aufsichtsarbeiten am Ende des Kalenderjahres (3-Stunden-Klausuren) geben den Studierenden eine gute Vorbereitung für die Zwischenprüfung mit auf den Weg. Wer hier weiterführendes Interesse hat, die detaillierten Bedingungen und Rechtsgrundlagen des Studiums und der Zwischenprüfung kennenzulernen, kann dies im Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) nachlesen. Da das Studium grundsätzlich nach diesen bundeseinheitlichen Vorgaben erfolgt, ist es möglich, dass auf dem Campus der Fachhochschule angehende Beamte der Bundesländer Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt und des Bundeszentralamtes für Steuern gemeinsam in den Seminargruppen studieren.

Berufspraktische Studien während des Grundstudiums

Im Anschluss an die Zwischen­prüfung - während der ersten kurzen berufspraktischen Phase (ca. 13 Wochen) - nehmen die Brandenburger Studierenden an ihrer ersten Ausbildungsarbeitsgemeinschaft (AbAg) teil. Ziel der Ausbildungsarbeitsgemeinschaften ist die Verknüpfung von theoretischem und berufspraktischem Wissen. Hier wird in den Universellen-Finanzamts-Arbeitsplatz (UNIFA) eingeführt, die grundlegende Anwendersoftware zur Stammdatenverwaltung im Finanzamt. In diesen ersten praktischen Wochen lernen die meisten Studierenden die Veranlagungsstelle kennen.

Wahlpflichtfächer

Neben den Pflichtfächern belegen die Studierende ab dem 2. Semester Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich. Bis zum Ende des Studiums sind Veranstaltungen im Umfang von mindestens 120 Unterrichtseinheiten aus zwei Themenschwerpunkten zu belegen. Im Wesentlichen werden die Wahlpflichtveranstaltungen im 2. und 3. Semester absolviert. Themen von Veranstaltungen vergangener Jahre waren bspw. Europarecht, Unternehmensbewertung oder das Deutsch-Polnische Steuerrechtsseminar. Die Auswahl der Veranstaltungen orientiert sich auch am jeweiligen Studienfortschritt, so werden im 5. Semester mit Blick auf den bevorstehenden Studienabschluss verstärkt Kurse zur Mediation oder zur ersten Führungsrolle im Innendienst, aber auch zur Prüfungsangst oder zur Rhetorik für Außenprüfer angeboten.