Bewerbungsverfahren


Interessiert an einem dualen Studium in der Finanzverwaltung?
An der Fachhochschule für Finanzen kann das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. zum Diplom-Finanzwirt (FH) (gehobener Steuerverwaltungsdienst) absolviert werden. Das juristische und anwendungsbezogene Studium auf dem Gebiet des Steuerrechts bereitet auf eine Tätigkeit im gehobenen Dienst eines Finanzamts vor. Im Anschluss an das dreijährige duale Studium werden Sie in einem der 13 Finanzämter des Landes Brandenburg eingesetzt.
Alles, was Sie wissen müssen, beantworten wir hier.
Besuchen Sie auch unser Karriereportal steuer-deine-zukunft.de oder unseren Instagram-Kanal.
Interessiert an einem dualen Studium in der Finanzverwaltung?
An der Fachhochschule für Finanzen kann das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. zum Diplom-Finanzwirt (FH) (gehobener Steuerverwaltungsdienst) absolviert werden. Das juristische und anwendungsbezogene Studium auf dem Gebiet des Steuerrechts bereitet auf eine Tätigkeit im gehobenen Dienst eines Finanzamts vor. Im Anschluss an das dreijährige duale Studium werden Sie in einem der 13 Finanzämter des Landes Brandenburg eingesetzt.
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- Stellenausschreibung
- Einstellungsvoraussetzungen
- Anforderungsprofil
- Das bieten wir
- Ablauf Auswahlverfahren
-
Sie suchen ein Studium mit Perspektive und wollen gleichzeitig zum funktionierenden Gemeinwesen beitragen? Dann bewerben Sie sich bei uns, denn auf Sie warten spannende Aufgaben!
Wir bieten zum 1. September 2026
Studienplätze
zur Diplom-Finanzwirtin / zum Diplom-Finanzwirt (m/w/d)
in den Finanzämtern des Landes Brandenburg.
Wir qualifizieren Sie in einem dreijährigen dualen Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. zum Diplom-Finanzwirt (FH) (gehobener Steuerverwaltungsdienst). Anschließend haben Sie die Möglichkeit, in einem unserer 13 Finanzämter übernommen und eingesetzt zu werden.
Sie sind
- motiviert, das duale Studium erfolgreich abzuschließen,
- kommunikativ und konfliktfähig,
- gern bereit, mit moderner Software zu arbeiten und
- interessiert an wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Wir bieten
- eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Tätigkeit,
- ein fundiertes Studium an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen (insgesamt 21 Monate),
- eine umfassende praktische Ausbildung mit realen Fällen in einem Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl des Landes Brandenburg (insgesamt 15 Monate),
- moderne Arbeitsplätze,
- eine Verbeamtung schon während des dualen Studiums,
- ein monatliches Gehalt von derzeit ca. 1.571 € brutto,
- 30 Tage Erholungsurlaub,
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft.
Mit bestandener Abschlussprüfung ist eine Übernahme als Beamtin bzw. Beamter auf Probe sowie der Einsatz im Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl beabsichtigt.
Unsere Finanzämter zeichnen sich durch eine familienbewusste Personalpolitik aus und bieten vielseitige, sehr interessante Tätigkeiten mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten.
Unsere Einstellungsvoraussetzungen
- mindestens allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- Notendurchschnitt des Abschlusses 3,4 (befriedigend) oder besser,
- sofern bei Schülern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, einen mindestens befriedigenden Notendurchschnitt im letzten Schuljahreszeugnis,
- bei ausländischen Schulabschlüssen einer nicht deutschsprachigen Schule einen Nachweis von Deutschkenntnissen Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) oder ein gleichwertig anerkanntes Sprachzertifikat,
- erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren (näheres zum Ablauf des Auswahlverfahrens erfahren Sie hier),
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats,
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre.
Neugierig geworden? Dann nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich online unter:
www.bewerbung.steuer-deine-zukunft.de
Nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Formular unter der oben genannten Internetadresse. Schriftliche Bewerbungen sowie Bewerbungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Im Online-Bewerbungsverfahren können Sie angeben, für welches Finanzamt bzw. für welche Finanzämter Sie sich bewerben. Sofern Sie sich für mehrere Finanzämter bewerben, werden wir Ihre Bewerbung in jedem dieser Ämter berücksichtigen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, ein erforderlicher Nachteilsausgleich wird selbstverständlich gewährt.
Weitere Informationen zum Studienablauf, zu unseren Ausbildungsfinanzämtern sowie zum Berufsbild der Beamtin bzw. des Beamten (Steuerverwaltung) finden Sie im Internet unter:
und im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
unter dem Suchbegriff „Beamt(er/in) – Steuerverwaltung (geh. Dienst)“
Die Bewerbungsfrist für das o. g. Studium läuft bis zum 31. Dezember 2025.
Haben Sie noch Fragen? Als Ansprechpersonen - insbesondere zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie zum vollständigen Anforderungsprofil - stehen Ihnen Frau Franzke und Herr Lange unter der Telefonnummer 03375 / 672 672 zur Verfügung.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie den „Informationen nach EU-DSGVO“ auf unserer Internetseite https://fhf.brandenburg.de entnehmen.
Finanzverwaltung Brandenburg – Wir rechnen mit Ihrer Bewerbung!
Sie suchen ein Studium mit Perspektive und wollen gleichzeitig zum funktionierenden Gemeinwesen beitragen? Dann bewerben Sie sich bei uns, denn auf Sie warten spannende Aufgaben!
Wir bieten zum 1. September 2026
Studienplätze
zur Diplom-Finanzwirtin / zum Diplom-Finanzwirt (m/w/d)
in den Finanzämtern des Landes Brandenburg.
Wir qualifizieren Sie in einem dreijährigen dualen Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. zum Diplom-Finanzwirt (FH) (gehobener Steuerverwaltungsdienst). Anschließend haben Sie die Möglichkeit, in einem unserer 13 Finanzämter übernommen und eingesetzt zu werden.
Sie sind
- motiviert, das duale Studium erfolgreich abzuschließen,
- kommunikativ und konfliktfähig,
- gern bereit, mit moderner Software zu arbeiten und
- interessiert an wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Wir bieten
- eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Tätigkeit,
- ein fundiertes Studium an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen (insgesamt 21 Monate),
- eine umfassende praktische Ausbildung mit realen Fällen in einem Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl des Landes Brandenburg (insgesamt 15 Monate),
- moderne Arbeitsplätze,
- eine Verbeamtung schon während des dualen Studiums,
- ein monatliches Gehalt von derzeit ca. 1.571 € brutto,
- 30 Tage Erholungsurlaub,
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft.
Mit bestandener Abschlussprüfung ist eine Übernahme als Beamtin bzw. Beamter auf Probe sowie der Einsatz im Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl beabsichtigt.
Unsere Finanzämter zeichnen sich durch eine familienbewusste Personalpolitik aus und bieten vielseitige, sehr interessante Tätigkeiten mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten.
Unsere Einstellungsvoraussetzungen
- mindestens allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- Notendurchschnitt des Abschlusses 3,4 (befriedigend) oder besser,
- sofern bei Schülern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, einen mindestens befriedigenden Notendurchschnitt im letzten Schuljahreszeugnis,
- bei ausländischen Schulabschlüssen einer nicht deutschsprachigen Schule einen Nachweis von Deutschkenntnissen Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) oder ein gleichwertig anerkanntes Sprachzertifikat,
- erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren (näheres zum Ablauf des Auswahlverfahrens erfahren Sie hier),
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats,
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre.
Neugierig geworden? Dann nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich online unter:
www.bewerbung.steuer-deine-zukunft.de
Nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Formular unter der oben genannten Internetadresse. Schriftliche Bewerbungen sowie Bewerbungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Im Online-Bewerbungsverfahren können Sie angeben, für welches Finanzamt bzw. für welche Finanzämter Sie sich bewerben. Sofern Sie sich für mehrere Finanzämter bewerben, werden wir Ihre Bewerbung in jedem dieser Ämter berücksichtigen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, ein erforderlicher Nachteilsausgleich wird selbstverständlich gewährt.
Weitere Informationen zum Studienablauf, zu unseren Ausbildungsfinanzämtern sowie zum Berufsbild der Beamtin bzw. des Beamten (Steuerverwaltung) finden Sie im Internet unter:
und im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
unter dem Suchbegriff „Beamt(er/in) – Steuerverwaltung (geh. Dienst)“
Die Bewerbungsfrist für das o. g. Studium läuft bis zum 31. Dezember 2025.
Haben Sie noch Fragen? Als Ansprechpersonen - insbesondere zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie zum vollständigen Anforderungsprofil - stehen Ihnen Frau Franzke und Herr Lange unter der Telefonnummer 03375 / 672 672 zur Verfügung.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie den „Informationen nach EU-DSGVO“ auf unserer Internetseite https://fhf.brandenburg.de entnehmen.
Finanzverwaltung Brandenburg – Wir rechnen mit Ihrer Bewerbung!
-
- mindestens allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- Notendurchschnitt 3,4 oder besser
- mindestens ausreichende durchschnittliche Leistungen im Auswahltest,
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats,
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: grundsätzlich 39 Jahre
- bei ausländischen Bewerbenden sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 oder besser erforderlich
- mindestens allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- Notendurchschnitt 3,4 oder besser
- mindestens ausreichende durchschnittliche Leistungen im Auswahltest,
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats,
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: grundsätzlich 39 Jahre
- bei ausländischen Bewerbenden sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 oder besser erforderlich
-
beamtenrechtliche Voraussetzungen (unabdingbar)
- mindestens allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- Notendurchschnitt 3,4 oder besser
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre
- Sprachkenntnisse Niveau C1 bei ausländischen Schulabschlüssen
- keine Vorstrafen / anhängige Strafverfahren
- gesundheitliche Eignung im Sinne von Arbeitsfähigkeit
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
intellektuelle Voraussetzungen
- rechnerisches Denken
- sprachliches Denken
- schlussfolgerndes Denken
- räumliches Denken
- Merkfähigkeit
- Arbeitseffizienz (Konzentrationsfähigkeit)
- gute Auffassungsgabe
- abstraktes, analytisches logisches Denken
persönliche Voraussetzungen
- Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
- Kooperations- / Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit (Bürger, Berater, Kollegen, Vorgesetzte)
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
beamtenrechtliche Voraussetzungen (unabdingbar)
- mindestens allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- Notendurchschnitt 3,4 oder besser
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre
- Sprachkenntnisse Niveau C1 bei ausländischen Schulabschlüssen
- keine Vorstrafen / anhängige Strafverfahren
- gesundheitliche Eignung im Sinne von Arbeitsfähigkeit
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
intellektuelle Voraussetzungen
- rechnerisches Denken
- sprachliches Denken
- schlussfolgerndes Denken
- räumliches Denken
- Merkfähigkeit
- Arbeitseffizienz (Konzentrationsfähigkeit)
- gute Auffassungsgabe
- abstraktes, analytisches logisches Denken
persönliche Voraussetzungen
- Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
- Kooperations- / Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit (Bürger, Berater, Kollegen, Vorgesetzte)
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
-
- eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Tätigkeit
- ein fundiertes Grund- und Hauptstudium an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen auf einem modernen Campus im Grünen mit Mensa, Bibliothek und vielen Freizeitangeboten (insgesamt 21 Monate)
- eine umfassende praktische Ausbildung mit realen Fällen in einem Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl des Landes Brandenburg (insgesamt 15 Monate)
- moderne Arbeitsplätze
- eine Verbeamtung schon während des dualen Studiums
- ein monatliches Gehalt von derzeit ca. 1.519 € netto (Anwärtergrundbetrag, ledig, Steuerklasse I, ohne Kinder)
- 30 Tage Erholungsurlaub
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft
- eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Tätigkeit
- ein fundiertes Grund- und Hauptstudium an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen auf einem modernen Campus im Grünen mit Mensa, Bibliothek und vielen Freizeitangeboten (insgesamt 21 Monate)
- eine umfassende praktische Ausbildung mit realen Fällen in einem Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl des Landes Brandenburg (insgesamt 15 Monate)
- moderne Arbeitsplätze
- eine Verbeamtung schon während des dualen Studiums
- ein monatliches Gehalt von derzeit ca. 1.519 € netto (Anwärtergrundbetrag, ledig, Steuerklasse I, ohne Kinder)
- 30 Tage Erholungsurlaub
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft
-
© FHF Bewerbung
Ihre Bewerbung können Sie vom 01.08. - 31.12.2025 online auf dieser Webseite einreichen. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung eingereicht haben, wird diese durch uns geprüft und festgestellt, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und Sie an dem Auswahltest teilnehmen können.
Im Online-Bewerbungsverfahren können Sie angeben, für welches Finanzamt bzw. für welche Finanzämter Sie sich bewerben. Sofern Sie sich für mehrere Finanzämter bewerben, werden wir Ihre Bewerbung in jedem dieser Ämter berücksichtigen.
Auswahltest
Die Auswahltests finden ab Mitte Oktober in Königs Wusterhausen statt. Sofern bereits vorher eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen vorliegt, können auch schon früher Auswahltests durchgeführt werden. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per Mail an die in der Bewerbung angegebene Mailadresse. Die Tests werden im Interimsgebäude durchgeführt (siehe Lageplan unten).
Als Auswahltest wird ein kognitiver Leistungstest eingesetzt. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, Konzentrationsaufgaben, Tests zur Merkfähigkeit sowie Aufgaben zum Sprachverständnis und Kenntnissen in der Mathematik. Der Test dauert ca. 2 Zeitstunden und wird am PC absolviert.
Im Auswahltest ist eine festgelegte Mindestpunktzahl zu erreichen. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Punktzahl nicht erreichen, nehmen nicht weiter am Auswahlverfahren teil. Die Festlegung der Mindestpunktzahl richtet sich nach den Anforderungen des Studiums und wird regelmäßig überprüft.
© FHF Bewerbung
Ihre Bewerbung können Sie vom 01.08. - 31.12.2025 online auf dieser Webseite einreichen. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung eingereicht haben, wird diese durch uns geprüft und festgestellt, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und Sie an dem Auswahltest teilnehmen können.
Im Online-Bewerbungsverfahren können Sie angeben, für welches Finanzamt bzw. für welche Finanzämter Sie sich bewerben. Sofern Sie sich für mehrere Finanzämter bewerben, werden wir Ihre Bewerbung in jedem dieser Ämter berücksichtigen.
Auswahltest
Die Auswahltests finden ab Mitte Oktober in Königs Wusterhausen statt. Sofern bereits vorher eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen vorliegt, können auch schon früher Auswahltests durchgeführt werden. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per Mail an die in der Bewerbung angegebene Mailadresse. Die Tests werden im Interimsgebäude durchgeführt (siehe Lageplan unten).
Als Auswahltest wird ein kognitiver Leistungstest eingesetzt. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, Konzentrationsaufgaben, Tests zur Merkfähigkeit sowie Aufgaben zum Sprachverständnis und Kenntnissen in der Mathematik. Der Test dauert ca. 2 Zeitstunden und wird am PC absolviert.
Im Auswahltest ist eine festgelegte Mindestpunktzahl zu erreichen. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Punktzahl nicht erreichen, nehmen nicht weiter am Auswahlverfahren teil. Die Festlegung der Mindestpunktzahl richtet sich nach den Anforderungen des Studiums und wird regelmäßig überprüft.
© FHF © FHF Ergebnis des Auswahlverfahrens
Sind Sie aufgrund Ihres Gesamtergebnisses für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu einer Beamtin/einem Beamten auf Widerruf vorgesehen, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine Benachrichtigung.
Diese steht allerdings unter dem Vorbehalt Ihrer gesundheitlichen Eignung und einem einwandfreien Führungszeugnis, d.h. keine eingetragenen Vorstrafen.
Haben Sie alle Hürden genommen, steht einer Einstellung und Verbeamtung zum 1. September eines Einstellungsjahres nichts mehr im Wege.
Kommunikation im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahrens (wichtig!)Nachfragen und Benachrichtigungen erfolgen über Ihre E-Mail-Adresse, die Sie angegeben haben. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und in Ihrem eigenen Interesse, wenn sich Ihre Mail-Adresse während des Auswahlverfahrens ändern sollte.
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Sind Sie aufgrund Ihres Gesamtergebnisses für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu einer Beamtin/einem Beamten auf Widerruf vorgesehen, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine Benachrichtigung.
Diese steht allerdings unter dem Vorbehalt Ihrer gesundheitlichen Eignung und einem einwandfreien Führungszeugnis, d.h. keine eingetragenen Vorstrafen.
Haben Sie alle Hürden genommen, steht einer Einstellung und Verbeamtung zum 1. September eines Einstellungsjahres nichts mehr im Wege.
Kommunikation im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahrens (wichtig!)Nachfragen und Benachrichtigungen erfolgen über Ihre E-Mail-Adresse, die Sie angegeben haben. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und in Ihrem eigenen Interesse, wenn sich Ihre Mail-Adresse während des Auswahlverfahrens ändern sollte.
Sie möchten Ihre Karriere in der Finanzverwaltung starten?
Dann bewerben Sie sich bis zum 31.12.2025 für das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt bei der Finanzverwaltung Brandenburg.
Klicken Sie dazu einfach auf den Button "Jetzt bewerben" und füllen in nur wenigen Minuten Ihre Online-Bewerbung aus.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Sie möchten Ihre Karriere in der Finanzverwaltung starten?
Dann bewerben Sie sich bis zum 31.12.2025 für das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt bei der Finanzverwaltung Brandenburg.
Klicken Sie dazu einfach auf den Button "Jetzt bewerben" und füllen in nur wenigen Minuten Ihre Online-Bewerbung aus.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
FAQ Auswahlverfahren
Wo kann ich mich für ein Studium zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt bewerben?
Die Fachhochschule für Finanzen ist zuständig für das Bewerbungsverfahren im Land Brandenburg. Sie können sich über das Online-Bewerbungsformular bewerben.
Die Fachhochschule für Finanzen ist zuständig für das Bewerbungsverfahren im Land Brandenburg. Sie können sich über das Online-Bewerbungsformular bewerben.
Wann kann ich mich bewerben?
Das Bewerbungszeitraum für den Studienstart am 01.09.2026 läuft vom 01.08. - 31.12.2025.
Das Bewerbungszeitraum für den Studienstart am 01.09.2026 läuft vom 01.08. - 31.12.2025.
Welches Zeugnis muss ich vorlegen?
Sie müssen einen zum Hochschulstudium berechtigenden Schulabschluss (allgemeine Hochschulreife, Abitur oder Fachhochschulreife) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung reicht für Schülerinnen und Schüler das letzte aktuelle Zeugnis vor dem Abschlusszeugnis, wenn sie die Schule noch nicht abgeschlossen haben. Der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses bzw. Zeugnisses muss 3,4 oder besser sein.
Sie müssen einen zum Hochschulstudium berechtigenden Schulabschluss (allgemeine Hochschulreife, Abitur oder Fachhochschulreife) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung reicht für Schülerinnen und Schüler das letzte aktuelle Zeugnis vor dem Abschlusszeugnis, wenn sie die Schule noch nicht abgeschlossen haben. Der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses bzw. Zeugnisses muss 3,4 oder besser sein.
Ich habe meinen Schulabschluss im Ausland erworben. Wer erkennt das Zeugnis an?
Zeugnisse von ausländischen Schulen müssen in einer amtlichen Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Eine Anerkennung des Zeugnisses erfolgt von der Zeugnisanerkennungsstelle des Landesschulamtes in Cottbus:
Zeugnisse von ausländischen Schulen müssen in einer amtlichen Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Eine Anerkennung des Zeugnisses erfolgt von der Zeugnisanerkennungsstelle des Landesschulamtes in Cottbus:
Wie gut müssen meine Kenntnisse der deutschen Sprache sein?
Die Ausbildung und die Fachstudien im Steuerrecht vermitteln juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die viele Fachbegriffe enthalten und den Umgang mit den Gesetzestexten, Richtlinien und Urteilen täglich üben. Hierzu benötigen Sie eine kompetente Sprachverwendung der deutschen Sprache nach dem Level C 1 und/oder C 2 entsprechend der Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Weitere Informationen hierzu und zu den Sprachzertifikaten lesen Sie unter www.europaeischer-referenzrahmen.de.
Die Ausbildung und die Fachstudien im Steuerrecht vermitteln juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die viele Fachbegriffe enthalten und den Umgang mit den Gesetzestexten, Richtlinien und Urteilen täglich üben. Hierzu benötigen Sie eine kompetente Sprachverwendung der deutschen Sprache nach dem Level C 1 und/oder C 2 entsprechend der Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Weitere Informationen hierzu und zu den Sprachzertifikaten lesen Sie unter www.europaeischer-referenzrahmen.de.
Kann ich mich mit einem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaft, der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialwissenschaften an der Hochschule bewerben?
Ein abgeschlossenes Studium in diesen Studienfächern eröffnet den Weg in den höheren Dienst der Steuerverwaltung. Eine erfolgreiche Bewerbung für den höheren Dienst verlangt von Ihnen zusätzlich einen Vorbereitungsdienst von 2 Jahren und eine 2. Staatsprüfung. Die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst wird auch mit dem 1. und 2. Juristischen Staatsexamen erworben.
Haben Sie beide Staatsprüfungen abgelegt, können Sie sich für den höheren Dienst in der Steuerverwaltung bewerben. Die Stellenausschreibungen finden Sie auf den Internetseiten der Ministerien der Länder und des Bundes bzw. bei www.interamt.de oder bei www.bund.de.
Ein abgeschlossenes Studium in diesen Studienfächern eröffnet den Weg in den höheren Dienst der Steuerverwaltung. Eine erfolgreiche Bewerbung für den höheren Dienst verlangt von Ihnen zusätzlich einen Vorbereitungsdienst von 2 Jahren und eine 2. Staatsprüfung. Die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst wird auch mit dem 1. und 2. Juristischen Staatsexamen erworben.
Haben Sie beide Staatsprüfungen abgelegt, können Sie sich für den höheren Dienst in der Steuerverwaltung bewerben. Die Stellenausschreibungen finden Sie auf den Internetseiten der Ministerien der Länder und des Bundes bzw. bei www.interamt.de oder bei www.bund.de.
Können behinderte oder beeinträchtigte Menschen die Ausbildung absolvieren?
Bewerbungen behinderter oder beeinträchtigter Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie bewerben sich über das Online-Bewerbungsformular und weisen Ihre Behinderung nach. Wenn Sie spezielle Hilfe benötigen, tragen Sie dies unter dem Punkt „Sonstiges“ in das Online-Formular ein. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an eine der angegebenen Ansprechpersonen der Fachhochschule für Finanzen und/oder fordern Sie das Merkblatt „Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studium“ an. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit auf dem Campus finden Sie hier.
Bewerbungen behinderter oder beeinträchtigter Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie bewerben sich über das Online-Bewerbungsformular und weisen Ihre Behinderung nach. Wenn Sie spezielle Hilfe benötigen, tragen Sie dies unter dem Punkt „Sonstiges“ in das Online-Formular ein. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an eine der angegebenen Ansprechpersonen der Fachhochschule für Finanzen und/oder fordern Sie das Merkblatt „Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studium“ an. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit auf dem Campus finden Sie hier.
Gibt es für Bewerberinnen und Bewerber eine Höchstaltersgrenze?
Gemäß § 3 Abs. 3 Landesbeamtengesetz ist für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes das vollendete 40. Lebensjahr die Einstellungshöchstaltersgrenze. Die Höchstaltersgrenze des Satzes 1 gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Gemäß § 3 Abs. 3 Landesbeamtengesetz ist für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes das vollendete 40. Lebensjahr die Einstellungshöchstaltersgrenze. Die Höchstaltersgrenze des Satzes 1 gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Nehmen Sie Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund?
Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Sie bringen Sprachkenntnisse mit, die in der Steuerverwaltung benötigt werden und uns den Kontakt zu vielen Bürgern erleichtern.
Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Sie bringen Sprachkenntnisse mit, die in der Steuerverwaltung benötigt werden und uns den Kontakt zu vielen Bürgern erleichtern.
Kann ich mir ein bereits in einer anderen nichttechnischen gehobenen Verwaltungslaufbahn abgeleistetes FH-Studium auf die dreijährige Studienzeit anrechnen lassen?
Nein, eine Anrechnung erfolgt nicht. Die Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) ist zwingend für eine Tätigkeit in der Steuerverwaltung. Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Regelung für die gesamte Steuerverwaltung.
Nein, eine Anrechnung erfolgt nicht. Die Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) ist zwingend für eine Tätigkeit in der Steuerverwaltung. Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Regelung für die gesamte Steuerverwaltung.
Wenn ich bereits in der gehobenen Beamtenlaufbahn in einer anderen Verwaltung tätig bin, wäre dann eine Übernahme in den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung möglich?
Die Möglichkeit eines Seiten- oder Quereinstiegs ist nicht vorgesehen. Liegen die formalen Voraussetzungen vor, ist eine erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst und die Ableistung des dualen Studiums nach § 4 Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) notwendig.
Die Möglichkeit eines Seiten- oder Quereinstiegs ist nicht vorgesehen. Liegen die formalen Voraussetzungen vor, ist eine erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst und die Ableistung des dualen Studiums nach § 4 Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) notwendig.
Kann ich mich als Abiturientin oder Abiturient für den gehobenen und gleichzeitig für den mittleren Dienst bewerben?
Ja, eine Bewerbung im Online-Bewerbungsverfahren ist möglich, allerdings nur mit den unterschiedlichen Abschlusszeugnissen. Als Abiturientin bzw. Abiturient dürfte jedoch grundsätzlich der gehobene Dienst in der Steuerverwaltung die geeignete Laufbahn sein und es wird ein Vergleich beider Laufbahnen empfohlen. Ein Aufstieg von der Laufbahn des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes führt auch über den Weg des dualen Studiums und wird nicht regelmäßig angeboten.
Ja, eine Bewerbung im Online-Bewerbungsverfahren ist möglich, allerdings nur mit den unterschiedlichen Abschlusszeugnissen. Als Abiturientin bzw. Abiturient dürfte jedoch grundsätzlich der gehobene Dienst in der Steuerverwaltung die geeignete Laufbahn sein und es wird ein Vergleich beider Laufbahnen empfohlen. Ein Aufstieg von der Laufbahn des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes führt auch über den Weg des dualen Studiums und wird nicht regelmäßig angeboten.
Noch Fragen?
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Andreas Lange +
- Nachname:
- Michaela Franzke
- Position:
- Ansprechpartner Auswahlverfahren
- E-Mail:
- ausbildung@ fhf.brandenburg.de
- Telefon:
- 03375 672 672