Barrierefreiheit auf dem Campus: Bildung für Alle

  • Bild: Rampe vor dem Innenhof des Hörsaalgebäudes

    Rampe des Hörsaalgebäudes

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  • Bild: Schild mit der Aufschrift induktive Höranlage im Audimax

    induktive Höranlage

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  • Bild: Einblick in den offenen Aufzug im Hörsaalgebäude

    Aufzug im Hörsaalgebäude

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  • Bild: Türbeschilderung eines Lehrsaals mit erhabener Schrift

    Türbeschilderung mit erhabener Schrift

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  • Bild: Rampe vor dem Eingang zum Seminargebäude

    Rampe des Seminargebäudes

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  • Bild: Schild das zum Aufzug führt

    Wegweiser zum Aufzug

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  • Bild: Knöpfe eines Fahrstuhls mit Brailleschrift

    Aufzug im Interimsgebäude

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  • Bild: Rampe vor dem Eingang zur Mensa

    Rampe der Mensa

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  • Bild: Schild für Behinderten-WC

    barrierefreies WC

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Ausbildung oder duales Studium mit Behinderung? Kein Problem!

Im Aus- und Fortbildungszentrum sind Inklusion und Chancengleichheit fest in der Bildungsphilosophie verankert. Daher setzen wir uns aktiv für die Schaffung einer barrierefreien Lernumgebung ein und arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung von Barrieren und der Chancengleichheit für Anwärterinnen und Anwärter, Dozierende und Mitarbeitende.

Ausbildung oder duales Studium mit Behinderung? Kein Problem!

Im Aus- und Fortbildungszentrum sind Inklusion und Chancengleichheit fest in der Bildungsphilosophie verankert. Daher setzen wir uns aktiv für die Schaffung einer barrierefreien Lernumgebung ein und arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung von Barrieren und der Chancengleichheit für Anwärterinnen und Anwärter, Dozierende und Mitarbeitende.


Säule mit Taste auf der Taster für Automatiktür geschrieben steht
© FHF
Säule mit Taste auf der Taster für Automatiktür geschrieben steht
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körperliche Behinderung

Alle Unterrichtsgebäude auf dem Campus sowie die Mensa sind barrierefrei und mit Rampen, Automatiktüren und Fahrstühlen ausgestattet.

Darüber hinaus gibt es auf dem Campus vier Unterkünfte speziell für Anwärterinnen und Anwärter mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Es gibt außerdem verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen. Die Maßnahmen können von einer Schreibzeitverlängerung, über die Gewährung zusätzlicher Pausen bis zur Unterstützung durch technische oder personelle Hilfsmittel reichen. 

Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt. 

Alle Unterrichtsgebäude auf dem Campus sowie die Mensa sind barrierefrei und mit Rampen, Automatiktüren und Fahrstühlen ausgestattet.

Darüber hinaus gibt es auf dem Campus vier Unterkünfte speziell für Anwärterinnen und Anwärter mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Es gibt außerdem verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen. Die Maßnahmen können von einer Schreibzeitverlängerung, über die Gewährung zusätzlicher Pausen bis zur Unterstützung durch technische oder personelle Hilfsmittel reichen. 

Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt. 

Treppenlauf auf dem die Buchstaben EG mit erhabener Schrift gedruckt sind
© FHF
Treppenlauf auf dem die Buchstaben EG mit erhabener Schrift gedruckt sind
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Sehbehinderung

Die Unterrichtsräume verfügen über eine Türbeschilderung mit erhabener Schrift. Diese findet sich auch zum Teil an den Handläufen in Treppenhäusern. Ein Unterrichtsgebäude verfügt außerdem über einen sprechenden Aufzug.

Es gibt darüber hinaus verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen. Maßnahmen können beispielsweise die Bereitstellung der Arbeitsmaterialien im Großdruck/Großschrift, die Bereitstellung zusätzlicher Unterlagen zur Vermeidung von Mitschriftserstellungen, eine Schreibzeitverlängerung, die Gewährung zusätzlicher Pausen oder die Unterstützung durch technische oder personelle Hilfsmittel, wie eine Lupe oder ein Vergrößerungsgerät sein. Unterstützende Software, wie z. B. ein Screenreader oder Vergrößerungssoftware, muss vom jeweiligen Dienstherren beschafft werden. 

Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt. 

Die Unterrichtsräume verfügen über eine Türbeschilderung mit erhabener Schrift. Diese findet sich auch zum Teil an den Handläufen in Treppenhäusern. Ein Unterrichtsgebäude verfügt außerdem über einen sprechenden Aufzug.

Es gibt darüber hinaus verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen. Maßnahmen können beispielsweise die Bereitstellung der Arbeitsmaterialien im Großdruck/Großschrift, die Bereitstellung zusätzlicher Unterlagen zur Vermeidung von Mitschriftserstellungen, eine Schreibzeitverlängerung, die Gewährung zusätzlicher Pausen oder die Unterstützung durch technische oder personelle Hilfsmittel, wie eine Lupe oder ein Vergrößerungsgerät sein. Unterstützende Software, wie z. B. ein Screenreader oder Vergrößerungssoftware, muss vom jeweiligen Dienstherren beschafft werden. 

Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt. 

Schild mit der Aufschrift induktive Höranlage
© FHF
Schild mit der Aufschrift induktive Höranlage
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Hörbehinderung

In einzelnen Unterrichtsräumen und im Audimax sind Hörschleifen installiert. Bei Bedarf ist die Nutzung spezieller Mikrofone und eine geeignete Platzierung im Lehrsaal möglich.

Es gibt außerdem verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen, wie beispielsweise eine Schreibzeitverlängerung oder die Gewährung zusätzlicher Pausen. Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt. 

Zudem ist der Einsatz von Gebärden- oder Schriftdolmetschern nach Abstimmung mit dem zuständigen Dienstherrn möglich. 

In einzelnen Unterrichtsräumen und im Audimax sind Hörschleifen installiert. Bei Bedarf ist die Nutzung spezieller Mikrofone und eine geeignete Platzierung im Lehrsaal möglich.

Es gibt außerdem verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen, wie beispielsweise eine Schreibzeitverlängerung oder die Gewährung zusätzlicher Pausen. Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt. 

Zudem ist der Einsatz von Gebärden- oder Schriftdolmetschern nach Abstimmung mit dem zuständigen Dienstherrn möglich. 


Lernen & Arbeiten mit Behinderung in der Finanzverwaltung Brandenburg

Thumbnail Video Lernen & Arbeiten mit Behinderung
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Fragen zu Studium und Ausbildung

Schwerbehindertenvertretung

Ansprechpartner:
Vorname:
Heinz-Georg
Nachname:
Hanke
E-Mail:
heinz-georg.hanke@­fhf.brandenburg.de
Telefon:
+49 (0)3375 672 401

Fragen zum Auswahlverfahren

Ansprechpartner:
Vorname:
Andreas Lange +
Nachname:
Michaela Franzke
Position:
Ansprechpartner Auswahlverfahren
E-Mail:
ausbildung@­fhf.brandenburg.de
Telefon:
+49 (0)3375 672 672