Barrierefreiheit auf dem Campus: Bildung für Alle
Ausbildung oder duales Studium mit Behinderung? Kein Problem!
Im Aus- und Fortbildungszentrum sind Inklusion und Chancengleichheit fest in der Bildungsphilosophie verankert. Daher setzen wir uns aktiv für die Schaffung einer barrierefreien Lernumgebung ein und arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung von Barrieren und der Chancengleichheit für Anwärterinnen und Anwärter, Dozierende und Mitarbeitende.
Ausbildung oder duales Studium mit Behinderung? Kein Problem!
Im Aus- und Fortbildungszentrum sind Inklusion und Chancengleichheit fest in der Bildungsphilosophie verankert. Daher setzen wir uns aktiv für die Schaffung einer barrierefreien Lernumgebung ein und arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung von Barrieren und der Chancengleichheit für Anwärterinnen und Anwärter, Dozierende und Mitarbeitende.
körperliche Behinderung
Alle Unterrichtsgebäude auf dem Campus sowie die Mensa sind barrierefrei und mit Rampen, Automatiktüren und Fahrstühlen ausgestattet.
Darüber hinaus gibt es auf dem Campus vier Unterkünfte speziell für Anwärterinnen und Anwärter mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Es gibt außerdem verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen. Die Maßnahmen können von einer Schreibzeitverlängerung, über die Gewährung zusätzlicher Pausen bis zur Unterstützung durch technische oder personelle Hilfsmittel reichen.
Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt.
Alle Unterrichtsgebäude auf dem Campus sowie die Mensa sind barrierefrei und mit Rampen, Automatiktüren und Fahrstühlen ausgestattet.
Darüber hinaus gibt es auf dem Campus vier Unterkünfte speziell für Anwärterinnen und Anwärter mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Es gibt außerdem verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen. Die Maßnahmen können von einer Schreibzeitverlängerung, über die Gewährung zusätzlicher Pausen bis zur Unterstützung durch technische oder personelle Hilfsmittel reichen.
Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt.
Sehbehinderung
Die Unterrichtsräume verfügen über eine Türbeschilderung mit erhabener Schrift. Diese findet sich auch zum Teil an den Handläufen in Treppenhäusern. Ein Unterrichtsgebäude verfügt außerdem über einen sprechenden Aufzug.
Es gibt darüber hinaus verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen. Maßnahmen können beispielsweise die Bereitstellung der Arbeitsmaterialien im Großdruck/Großschrift, die Bereitstellung zusätzlicher Unterlagen zur Vermeidung von Mitschriftserstellungen, eine Schreibzeitverlängerung, die Gewährung zusätzlicher Pausen oder die Unterstützung durch technische oder personelle Hilfsmittel, wie eine Lupe oder ein Vergrößerungsgerät sein. Unterstützende Software, wie z. B. ein Screenreader oder Vergrößerungssoftware, muss vom jeweiligen Dienstherren beschafft werden.
Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt.
Die Unterrichtsräume verfügen über eine Türbeschilderung mit erhabener Schrift. Diese findet sich auch zum Teil an den Handläufen in Treppenhäusern. Ein Unterrichtsgebäude verfügt außerdem über einen sprechenden Aufzug.
Es gibt darüber hinaus verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen. Maßnahmen können beispielsweise die Bereitstellung der Arbeitsmaterialien im Großdruck/Großschrift, die Bereitstellung zusätzlicher Unterlagen zur Vermeidung von Mitschriftserstellungen, eine Schreibzeitverlängerung, die Gewährung zusätzlicher Pausen oder die Unterstützung durch technische oder personelle Hilfsmittel, wie eine Lupe oder ein Vergrößerungsgerät sein. Unterstützende Software, wie z. B. ein Screenreader oder Vergrößerungssoftware, muss vom jeweiligen Dienstherren beschafft werden.
Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt.
Hörbehinderung
In einzelnen Unterrichtsräumen und im Audimax sind Hörschleifen installiert. Bei Bedarf ist die Nutzung spezieller Mikrofone und eine geeignete Platzierung im Lehrsaal möglich.
Es gibt außerdem verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen, wie beispielsweise eine Schreibzeitverlängerung oder die Gewährung zusätzlicher Pausen. Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt.
Zudem ist der Einsatz von Gebärden- oder Schriftdolmetschern nach Abstimmung mit dem zuständigen Dienstherrn möglich.
In einzelnen Unterrichtsräumen und im Audimax sind Hörschleifen installiert. Bei Bedarf ist die Nutzung spezieller Mikrofone und eine geeignete Platzierung im Lehrsaal möglich.
Es gibt außerdem verschiedenste Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen sowohl während der Unterrichtung, aber auch für Prüfungssituationen, wie beispielsweise eine Schreibzeitverlängerung oder die Gewährung zusätzlicher Pausen. Der Nachteilsausgleich ist von der Art der konkreten Beeinträchtigung abhängig und wird ganz individuell für die Anwärterin bzw. den Anwärter gewährt.
Zudem ist der Einsatz von Gebärden- oder Schriftdolmetschern nach Abstimmung mit dem zuständigen Dienstherrn möglich.
Fragen zu Studium und Ausbildung
Schwerbehindertenvertretung
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Heinz-Georg
- Nachname:
- Hanke
- E-Mail:
- heinz-georg.hanke@ fhf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 (0)3375 672 401
Fragen zum Auswahlverfahren
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Andreas Lange +
- Nachname:
- Michaela Franzke
- Position:
- Ansprechpartner Auswahlverfahren
- E-Mail:
- ausbildung@ fhf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 (0)3375 672 672