Bewerbungsverfahren
Interessiert an einer dualen Ausbildung in der Finanzverwaltung?
An der Landesfinanzschule kann die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (mittlerer Steuerverwaltungsdienst) absolviert werden. Ausgebildete Finanzwirtinnen und Finanzwirte arbeiten in Finanzämtern und erledigen dabei viele wichtige Aufgaben. Die Ausbildung ist juristisch geprägt, abwechslungsreich und vielfältig. Im Anschluss an die zweijährige Ausbildung werden Sie in einem der 13 Finanzämter Brandenburgs eingesetzt.
Alles, was Sie wissen müssen, beantworten wir hier.
Besuchen Sie auch unser Karriereportal steuer-deine-zukunft.de.
Interessiert an einer dualen Ausbildung in der Finanzverwaltung?
An der Landesfinanzschule kann die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (mittlerer Steuerverwaltungsdienst) absolviert werden. Ausgebildete Finanzwirtinnen und Finanzwirte arbeiten in Finanzämtern und erledigen dabei viele wichtige Aufgaben. Die Ausbildung ist juristisch geprägt, abwechslungsreich und vielfältig. Im Anschluss an die zweijährige Ausbildung werden Sie in einem der 13 Finanzämter Brandenburgs eingesetzt.
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- mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- mindestens ausreichende durchschnittliche Leistungen im Auswahltest,
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: grundsätzlich 39 Jahre
- bei ausländischen Bewerbenden sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau vergleichbar C1 oder besser erforderlich
- mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- mindestens ausreichende durchschnittliche Leistungen im Auswahltest,
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: grundsätzlich 39 Jahre
- bei ausländischen Bewerbenden sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau vergleichbar C1 oder besser erforderlich
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beamtenrechtliche Voraussetzungen (unabdingbar)
- mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre
- Sprachkenntnisse Niveau C1 bei ausländischen Schulabschlüssen
- keine Vorstrafen / anhängige Strafverfahren
- gesundheitliche Eignung im Sinne von Arbeitsfähigkeit
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
intellektuelle Voraussetzungen
- rechnerisches Denken
- sprachliches Denken
- schlussfolgerndes Denken
- räumliches Denken
- Merkfähigkeit
- Arbeitseffizienz (Konzentrationsfähigkeit)
- gute Auffassungsgabe
- abstraktes, analytisches logisches Denken
persönliche Voraussetzungen
- Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
- Kooperations- / Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit (Bürger, Berater, Kollegen, Vorgesetzte)
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
beamtenrechtliche Voraussetzungen (unabdingbar)
- mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates
- Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der Einstellung: 39 Jahre
- Sprachkenntnisse Niveau C1 bei ausländischen Schulabschlüssen
- keine Vorstrafen / anhängige Strafverfahren
- gesundheitliche Eignung im Sinne von Arbeitsfähigkeit
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
intellektuelle Voraussetzungen
- rechnerisches Denken
- sprachliches Denken
- schlussfolgerndes Denken
- räumliches Denken
- Merkfähigkeit
- Arbeitseffizienz (Konzentrationsfähigkeit)
- gute Auffassungsgabe
- abstraktes, analytisches logisches Denken
persönliche Voraussetzungen
- Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
- Kooperations- / Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit (Bürger, Berater, Kollegen, Vorgesetzte)
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
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- eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Tätigkeit
- eine fundierte Steuerrechtsausbildung an der Landesfinanzschule des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen auf einem modernen Campus im Grünen mit Mensa, Bibliothek und vielen Freizeitangeboten (insgesamt 8 Monate)
- eine umfassende praktische Ausbildung mit realen Fällen in einem Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl des Landes Brandenburg (insgesamt 16 Monate)
- moderne Arbeitsplätze
- eine Verbeamtung schon während der dualen Ausbildung
- ein monatliches Gehalt von derzeit ca. 1.469 € netto (Anwärtergrundbetrag, ledig, Steuerklasse I, ohne Kinder)
- 30 Tage Erholungsurlaub
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft
- eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Tätigkeit
- eine fundierte Steuerrechtsausbildung an der Landesfinanzschule des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen auf einem modernen Campus im Grünen mit Mensa, Bibliothek und vielen Freizeitangeboten (insgesamt 8 Monate)
- eine umfassende praktische Ausbildung mit realen Fällen in einem Ausbildungsfinanzamt Ihrer Wahl des Landes Brandenburg (insgesamt 16 Monate)
- moderne Arbeitsplätze
- eine Verbeamtung schon während der dualen Ausbildung
- ein monatliches Gehalt von derzeit ca. 1.469 € netto (Anwärtergrundbetrag, ledig, Steuerklasse I, ohne Kinder)
- 30 Tage Erholungsurlaub
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Zukunft
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Bewerbung
Ihre Bewerbung können Sie vom 01.08. - 31.12.2024 online über diese Webseite einreichen. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, wird diese durch uns geprüft und festgestellt, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und am Auswahltest teilnehmen können.
Im Online-Bewerbungsverfahren können Sie angeben, für welches Finanzamt bzw. für welche Finanzämter Sie sich bewerben. Sofern Sie sich für mehrere Finanzämter bewerben, werden wir Ihre Bewerbung in jedem dieser Ämter berücksichtigen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Prioritäten mitzuteilen.
Auswahltest
Die Auswahltests finden ab Mitte Oktober in Königs Wusterhausen statt. Sofern bereits vorher eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen vorliegt, können auch schon früher Auswahltests durchgeführt werden. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per E-Mail an die in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Die Tests werden im Interimsgebäude durchgeführt (siehe Lageplan unten).
Als Auswahltest wird ein kognitiver Leistungstest eingesetzt. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, Konzentrationsaufgaben, Tests zur Merkfähigkeit sowie Aufgaben zum Sprachverständnis und Kenntnissen in der Mathematik. Der Test dauert ca. 2 Zeitstunden und wird am PC absolviert.
Der Test ist bestanden, wenn mindestens durchschnittliche Ergebnisse erreicht werden. Dies ist der Fall, wenn das arithmetische Mittel aller Testteile mindestens den Standardwert SW 90 beträgt.
Bewerbung
Ihre Bewerbung können Sie vom 01.08. - 31.12.2024 online über diese Webseite einreichen. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, wird diese durch uns geprüft und festgestellt, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und am Auswahltest teilnehmen können.
Im Online-Bewerbungsverfahren können Sie angeben, für welches Finanzamt bzw. für welche Finanzämter Sie sich bewerben. Sofern Sie sich für mehrere Finanzämter bewerben, werden wir Ihre Bewerbung in jedem dieser Ämter berücksichtigen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Prioritäten mitzuteilen.
Auswahltest
Die Auswahltests finden ab Mitte Oktober in Königs Wusterhausen statt. Sofern bereits vorher eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen vorliegt, können auch schon früher Auswahltests durchgeführt werden. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per E-Mail an die in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Die Tests werden im Interimsgebäude durchgeführt (siehe Lageplan unten).
Als Auswahltest wird ein kognitiver Leistungstest eingesetzt. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, Konzentrationsaufgaben, Tests zur Merkfähigkeit sowie Aufgaben zum Sprachverständnis und Kenntnissen in der Mathematik. Der Test dauert ca. 2 Zeitstunden und wird am PC absolviert.
Der Test ist bestanden, wenn mindestens durchschnittliche Ergebnisse erreicht werden. Dies ist der Fall, wenn das arithmetische Mittel aller Testteile mindestens den Standardwert SW 90 beträgt.
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Sind Sie aufgrund Ihres Gesamtergebnisses für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu einer Beamtin/einem Beamten auf Widerruf vorgesehen, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine Benachrichtigung.
Diese steht allerdings unter dem Vorbehalt Ihrer gesundheitlichen Eignung und einem einwandfreien Führungszeugnis, d.h. keine eingetragenen Vorstrafen.
Haben Sie alle Hürden genommen, steht einer Einstellung und Verbeamtung zum 15. August eines Einstellungsjahres nichts mehr im Wege.
Kommunikation im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahrens (wichtig!)Nachfragen und Benachrichtigungen erfolgen über Ihre E-Mail-Adresse, die Sie angegeben haben. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und in Ihrem eigenen Interesse, wenn sich Ihre E-Mail-Adresse während des Auswahlverfahrens ändern sollte.
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Sind Sie aufgrund Ihres Gesamtergebnisses für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu einer Beamtin/einem Beamten auf Widerruf vorgesehen, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine Benachrichtigung.
Diese steht allerdings unter dem Vorbehalt Ihrer gesundheitlichen Eignung und einem einwandfreien Führungszeugnis, d.h. keine eingetragenen Vorstrafen.
Haben Sie alle Hürden genommen, steht einer Einstellung und Verbeamtung zum 15. August eines Einstellungsjahres nichts mehr im Wege.
Kommunikation im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahrens (wichtig!)Nachfragen und Benachrichtigungen erfolgen über Ihre E-Mail-Adresse, die Sie angegeben haben. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und in Ihrem eigenen Interesse, wenn sich Ihre E-Mail-Adresse während des Auswahlverfahrens ändern sollte.
FAQ - Bewerbung
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Wann kann ich mich bewerben?
Der Bewerbungszeitraum für den Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 läuft vom 01.08. - 31.12.2024.
Der Bewerbungszeitraum für den Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 läuft vom 01.08. - 31.12.2024.
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Welches Zeugnis muss ich vorlegen?
Du musst ein Abschlusszeugnis der Realschule oder einen Schulabschluss mit Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung reicht für Schülerinnen und Schüler das letzte aktuelle Zeugnis vor dem Abschlusszeugnis, wenn sie die Schule noch nicht abgeschlossen haben.
Du musst ein Abschlusszeugnis der Realschule oder einen Schulabschluss mit Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung reicht für Schülerinnen und Schüler das letzte aktuelle Zeugnis vor dem Abschlusszeugnis, wenn sie die Schule noch nicht abgeschlossen haben.
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Ich habe meinen Schulabschluss im Ausland erworben. Wer erkennt das Zeugnis an?
Zeugnisse von ausländischen Schulen müssen in einer amtlichen Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Eine Anerkennung des Zeugnisses erfolgt von der Zeugnisanerkennungsstelle des Landesschulamtes in Cottbus.
Zeugnisse von ausländischen Schulen müssen in einer amtlichen Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Eine Anerkennung des Zeugnisses erfolgt von der Zeugnisanerkennungsstelle des Landesschulamtes in Cottbus.
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Kann ich mich als Abiturientin oder Abiturient für den mittleren Dienst bewerben?
Ja, eine Bewerbung in dem Online-Bewerbungsverfahren ist möglich, allerdings nur mit den Abschlusszeugnissen der Fachoberschulreife oder Realschule. Als Abiturientin oder Abiturient dürfte grundsätzlich der gehobene Dienst in der Steuerverwaltung die geeignete Laufbahn sein und es wird ein Vergleich beider Laufbahnen empfohlen. Ein Aufstieg von der Laufbahn des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes führt über den Weg des dualen Studiums und wird nicht regelmäßig angeboten.
Ja, eine Bewerbung in dem Online-Bewerbungsverfahren ist möglich, allerdings nur mit den Abschlusszeugnissen der Fachoberschulreife oder Realschule. Als Abiturientin oder Abiturient dürfte grundsätzlich der gehobene Dienst in der Steuerverwaltung die geeignete Laufbahn sein und es wird ein Vergleich beider Laufbahnen empfohlen. Ein Aufstieg von der Laufbahn des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes führt über den Weg des dualen Studiums und wird nicht regelmäßig angeboten.
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Gibt es für Bewerberinnen und Bewerber eine Höchstaltersgrenze?
Gemäß § 3 Abs. 3 Landesbeamtengesetz ist für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes das vollendete 40. Lebensjahr die Einstellungshöchstaltersgrenze. Die Höchstaltersgrenze des Satzes 1 gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Gemäß § 3 Abs. 3 Landesbeamtengesetz ist für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes das vollendete 40. Lebensjahr die Einstellungshöchstaltersgrenze. Die Höchstaltersgrenze des Satzes 1 gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.
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Wenn ich bereits in der mittleren Beamtenlaufbahn in einer anderen Verwaltung tätig bin, wäre dann eine Übernahme in den mittleren Dienst der Steuerverwaltung möglich?
Die Möglichkeit eines Seiten- oder Quereinstiegs ist nicht vorgesehen. Liegen die formalen Voraussetzungen vor, ist eine erfolgreiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren für den mittleren Dienst und die Ableistung der fachtheoretischen und praktischen Ausbildung nach § 3 Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) notwendig.
Die Möglichkeit eines Seiten- oder Quereinstiegs ist nicht vorgesehen. Liegen die formalen Voraussetzungen vor, ist eine erfolgreiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren für den mittleren Dienst und die Ableistung der fachtheoretischen und praktischen Ausbildung nach § 3 Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) notwendig.
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Kann ich mir eine bereits in einer anderen nichttechnischen mittleren Verwaltungslaufbahn abgeleistete Ausbildung auf die zweijährige Ausbildung anrechnen lassen?
Eine Anrechnung oder Anerkennung von Leistungen erfolgt nicht. Die Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) ist zwingend für eine Tätigkeit in der Steuerverwaltung. Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Regelung.
Eine Anrechnung oder Anerkennung von Leistungen erfolgt nicht. Die Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) ist zwingend für eine Tätigkeit in der Steuerverwaltung. Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Regelung.
Noch Fragen?
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- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Andreas Lange +
- Nachname:
- Michaela Franzke
- Position:
- Ansprechpartner Auswahlverfahren
- E-Mail:
- ausbildung@ fhf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 (0)3375 672 672