Berufsbild Finanzwirt/in

Das Bild zeigt eine Mitarbeiterin im Finanzamt.
© MdFE/Anita Back

Finanzwirt/in: etwas für mich?

Sie interessieren sich für Steuern und Verwaltung? Dann könnte die Laufbahnausbildung zur Finanzwirtin oder zum Finanzwirt genau das Richtige für Sie sein!

Mit diesem Abschluss starten Sie in die Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes in der Finanzverwaltung. Ihr Einsatzgebiet? Die Finanzämter, wo Sie entweder eigenständig als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter arbeiten oder Teil eines Teams sind. Ihr Job: Steuern festsetzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwesen leisten.

In Brandenburg ist die Finanzverwaltung zweistufig aufgebaut. Ganz oben steht das Ministerium der Finanzen und für Europa – die oberste Landesbehörde. Die Finanzämter sind die direkte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Hier sind Sie mittendrin, wenn es um Beratung, Service und die korrekte Besteuerung geht.

Das Bild zeigt eine Mitarbeiterin im Finanzamt.
© MdFE/Anita Back

Finanzwirt/in: etwas für mich?

Sie interessieren sich für Steuern und Verwaltung? Dann könnte die Laufbahnausbildung zur Finanzwirtin oder zum Finanzwirt genau das Richtige für Sie sein!

Mit diesem Abschluss starten Sie in die Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes in der Finanzverwaltung. Ihr Einsatzgebiet? Die Finanzämter, wo Sie entweder eigenständig als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter arbeiten oder Teil eines Teams sind. Ihr Job: Steuern festsetzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwesen leisten.

In Brandenburg ist die Finanzverwaltung zweistufig aufgebaut. Ganz oben steht das Ministerium der Finanzen und für Europa – die oberste Landesbehörde. Die Finanzämter sind die direkte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Hier sind Sie mittendrin, wenn es um Beratung, Service und die korrekte Besteuerung geht.

Tätigkeiten

Auf Basis der Steuergesetze bereiten Sie Entscheidungen vor, führen einfache Verhandlungen, erteilen Auskünfte, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide.

Arbeitsfelder

Die Tätigkeiten im Finanzamt gliedern sich in den Innendienst und den Außendienst.

Arbeitsfelder Innendienst (Beispiele)

  • Veranlagungsstellen

In den Veranlagungsstellen wird die Steuer festgesetzt. Hier bearbeiten Sie Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Es gibt verschiedene Veranlagungsbereiche, z. B. für Körperschaften, Betriebe und Arbeiternehmer.

  • Erhebungsbereiche

Die festgesetzte Steuer muss auch eingenommen werden. In den Erhebungsstellen werden die Zahlungseingänge überwacht und zugeordnet, Mahnungen erstellt, Ratenzahlungen (sog. Stundungen) vereinbart und ggf. Vollstreckungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt.

  • Rechtsbehelfsstellen

Ist der Empfänger eines Steuerbescheides mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden, kann er einen Einspruch einlegen. Diese Einsprüche werden von der Rechtsbehelfsstelle umfassend geprüft und mit einem Bescheid entschieden.

Arbeitsfelder Außendienst (Beispiele)

  • Betriebsprüfungsstelle

Bei Betrieben vor Ort wird geprüft, ob eine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt. Dabei werden Buchführungsunterlagen und Geschäftsvorfälle umfangreich ausgewertet. Die Verschiedenheit der Betriebe erfordert von den Prüfern umfangreiche Rechtskenntnisse, sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick. Der Einsatz als Prüfer setzt deshalb Berufserfahrung voraus.

  • Lohnsteueraußenprüfer

Wie bei der Betriebsprüfung werden Arbeitsgeber vor Ort aufgesucht. Die Prüfung konzentriert sich aber auf die rechtmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer für die Arbeitnehmer.

Andere Arbeitsgebiete

Neben den steuerspezifischen Aufgabengebieten bestehen auch noch vielfältige Einsatzmögichkeiten in den klassischen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung. Dazu gehören die Personal-, Haushalts- und Verwaltungsstellen.

Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie hier:

Tätigkeiten

Auf Basis der Steuergesetze bereiten Sie Entscheidungen vor, führen einfache Verhandlungen, erteilen Auskünfte, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide.

Arbeitsfelder

Die Tätigkeiten im Finanzamt gliedern sich in den Innendienst und den Außendienst.

Arbeitsfelder Innendienst (Beispiele)

  • Veranlagungsstellen

In den Veranlagungsstellen wird die Steuer festgesetzt. Hier bearbeiten Sie Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Es gibt verschiedene Veranlagungsbereiche, z. B. für Körperschaften, Betriebe und Arbeiternehmer.

  • Erhebungsbereiche

Die festgesetzte Steuer muss auch eingenommen werden. In den Erhebungsstellen werden die Zahlungseingänge überwacht und zugeordnet, Mahnungen erstellt, Ratenzahlungen (sog. Stundungen) vereinbart und ggf. Vollstreckungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt.

  • Rechtsbehelfsstellen

Ist der Empfänger eines Steuerbescheides mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden, kann er einen Einspruch einlegen. Diese Einsprüche werden von der Rechtsbehelfsstelle umfassend geprüft und mit einem Bescheid entschieden.

Arbeitsfelder Außendienst (Beispiele)

  • Betriebsprüfungsstelle

Bei Betrieben vor Ort wird geprüft, ob eine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt. Dabei werden Buchführungsunterlagen und Geschäftsvorfälle umfangreich ausgewertet. Die Verschiedenheit der Betriebe erfordert von den Prüfern umfangreiche Rechtskenntnisse, sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick. Der Einsatz als Prüfer setzt deshalb Berufserfahrung voraus.

  • Lohnsteueraußenprüfer

Wie bei der Betriebsprüfung werden Arbeitsgeber vor Ort aufgesucht. Die Prüfung konzentriert sich aber auf die rechtmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer für die Arbeitnehmer.

Andere Arbeitsgebiete

Neben den steuerspezifischen Aufgabengebieten bestehen auch noch vielfältige Einsatzmögichkeiten in den klassischen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung. Dazu gehören die Personal-, Haushalts- und Verwaltungsstellen.

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