Fragen und Antworten

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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fortbildungszentrum.

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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fortbildungszentrum.

  • Wie melde ich mich für eine Fortbildung an?

    Wenden Sie sich dazu bitte an die Fortbildungsbeauftragte oder den Fortbildungsbeauftragten Ihres Finanzamtes. Ausschließlich diese melden Teilnehmende im Fortbildungszentrum unter fortbildungszentrum@fhf.brandenburg.de an.

    Wenden Sie sich dazu bitte an die Fortbildungsbeauftragte oder den Fortbildungsbeauftragten Ihres Finanzamtes. Ausschließlich diese melden Teilnehmende im Fortbildungszentrum unter fortbildungszentrum@fhf.brandenburg.de an.

  • Wie melde ich Dozierende für die Fortbildung an?

    Wenden Sie sich dazu bitte an die Fortbildungsbeauftragte oder den Fortbildungsbeauftragten Ihres Finanzamtes. Ausschließlich diese melden Dozierende im Fortbildungszentrum unter fortbildungszentrum@fhf.brandenburg.de an.  

    Wenden Sie sich dazu bitte an die Fortbildungsbeauftragte oder den Fortbildungsbeauftragten Ihres Finanzamtes. Ausschließlich diese melden Dozierende im Fortbildungszentrum unter fortbildungszentrum@fhf.brandenburg.de an.  

  • Wie verfahre ich, wenn ich selbst eine Fortbildung anbieten möchte?

    Sollten Sie selbst eine Fortbildung anbieten wollen, können Sie über den Dienstweg eine Interessenbekundung an das Fortbildungszentrum abgeben. Kontaktieren Sie dazu bitte Hr. Hanke (Tel: 03375 672 401, E-Mail: heinz-georg.hanke@fhf.brandenburg.de).

    Das FBZ unterstützt Sie sowohl bei der Abstimmung der Fortbildungsinhalte mit dem betreffenden Fachreferat des MdFE als auch bei der weiteren Organisation und Vorbereitung der Veranstaltung.

    Es besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen.

    Sollten Sie selbst eine Fortbildung anbieten wollen, können Sie über den Dienstweg eine Interessenbekundung an das Fortbildungszentrum abgeben. Kontaktieren Sie dazu bitte Hr. Hanke (Tel: 03375 672 401, E-Mail: heinz-georg.hanke@fhf.brandenburg.de).

    Das FBZ unterstützt Sie sowohl bei der Abstimmung der Fortbildungsinhalte mit dem betreffenden Fachreferat des MdFE als auch bei der weiteren Organisation und Vorbereitung der Veranstaltung.

    Es besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen.

  • Wo finden die Fortbildungen statt?

    Die Fortbildungen finden grundsätzlich im Seminargebäude des Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen, statt.

    Davon abweichende Veranstaltungsorte sind im Fortbildungsplan gesondert gekennzeichnet.

    Die Fortbildungen finden grundsätzlich im Seminargebäude des Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen, statt.

    Davon abweichende Veranstaltungsorte sind im Fortbildungsplan gesondert gekennzeichnet.

  • Wie gelange ich zum Fortbildungszentrum?

    Alle Hinweise zur Anreise finden Sie hier.

    Alle Hinweise zur Anreise finden Sie hier.

  • Wie erfahre ich den konkreten Seminarraum?

    Den Seminarraum können Sie in der Anmeldung in der Einfahrt des Aus- und Fortbildungszentrums erfragen. Bitte melden Sie sich dort rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.

    Den Seminarraum können Sie in der Anmeldung in der Einfahrt des Aus- und Fortbildungszentrums erfragen. Bitte melden Sie sich dort rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.

  • Wann beginnen und enden die Fortbildungen?

    Am ersten Veranstaltungstag beginnen die Fortbildungen um 09:40 Uhr und enden gegen 16:00 Uhr. Die Mittagspause beginnt in der Regel um 12:45 Uhr. Davon abweichende Veranstaltungszeiten sind im Fortbildungsplan gesondert gekennzeichnet. 

    Am ersten Veranstaltungstag beginnen die Fortbildungen um 09:40 Uhr und enden gegen 16:00 Uhr. Die Mittagspause beginnt in der Regel um 12:45 Uhr. Davon abweichende Veranstaltungszeiten sind im Fortbildungsplan gesondert gekennzeichnet. 

  • Welche Verpflegungsmöglichkeiten gibt es vor Ort?

    Das Mensaangebot können Sie hier einsehen.

    An der Anmeldung erhalten Sie eine Chipkarte. Bei Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung ist der Betrag zur Verpflegung bereits auf die Karte gebucht.

    Für weitere entgeltliche Verpflegungskomponenten kann die Karte in der Anmeldung mit einem Geldbetrag von mindestens 5,00 € aufgeladen werden.

    Auf Wunsch wird auch für entgeltliche Verpflegung eine Chipkarte ausgegeben (durch vorheriges „Geld-Aufladen“ wird ein zügigerer Zahlungsablauf in der Mensa begünstigt).

    Das Mensaangebot können Sie hier einsehen.

    An der Anmeldung erhalten Sie eine Chipkarte. Bei Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung ist der Betrag zur Verpflegung bereits auf die Karte gebucht.

    Für weitere entgeltliche Verpflegungskomponenten kann die Karte in der Anmeldung mit einem Geldbetrag von mindestens 5,00 € aufgeladen werden.

    Auf Wunsch wird auch für entgeltliche Verpflegung eine Chipkarte ausgegeben (durch vorheriges „Geld-Aufladen“ wird ein zügigerer Zahlungsablauf in der Mensa begünstigt).

  • Wo und bis wann muss ich die erhaltene Chipkarte wieder abgeben?

    Die Chipkarte muss vor der Abreise in der Anmeldung abgegeben werden. Bei Tagesveranstaltungen ist die Chipkarte bereits nach dem Mittagessen abzugeben.

    Die Chipkarte muss vor der Abreise in der Anmeldung abgegeben werden. Bei Tagesveranstaltungen ist die Chipkarte bereits nach dem Mittagessen abzugeben.

  • Erhalte ich einen Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung?

    Nach Beendigung der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Der aktenkundige Nachweis in der Personalakte/ Personalnebenakte liegt in Ihrer Verantwortung.

    Nach Beendigung der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Der aktenkundige Nachweis in der Personalakte/ Personalnebenakte liegt in Ihrer Verantwortung.

  • Wie verfahre ich, wenn ich (aus zwingenden Gründen) nicht teilnehmen kann?

    Sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht an der Fortbildung teilnehmen können, geben Sie bitte rechtzeitig eine Mitteilung an die Geschäftsstelle Ihres Finanzamtes, damit der Platz nachbesetzt werden kann.

    Sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht an der Fortbildung teilnehmen können, geben Sie bitte rechtzeitig eine Mitteilung an die Geschäftsstelle Ihres Finanzamtes, damit der Platz nachbesetzt werden kann.

  • Was muss ich zu einer Fortbildungsveranstaltung mitbringen?

    Mitzubringen sind die im Fortbildungsprogramm aufgeführten Unterlagen, insbesondere Handbücher und einen dienstlichen Laptop.

    Mitzubringen sind die im Fortbildungsprogramm aufgeführten Unterlagen, insbesondere Handbücher und einen dienstlichen Laptop.

  • Kann ich nur bestimmte Teile der Fortbildungsveranstaltung besuchen?

    Da die Teilnahme im Rahmen des Dienstes erfolgt, besteht für die gesamte Veranstaltung Anwesenheitspflicht.

    Eine im Ausnahmefall genehmigte Dienstbefreiung muss sowohl den Fortbildenden als auch dem Fortbildungszentrum angezeigt werden. Das schließt auch eine krankheitsbedingte Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung der Fortbildung ein.

    Da die Teilnahme im Rahmen des Dienstes erfolgt, besteht für die gesamte Veranstaltung Anwesenheitspflicht.

    Eine im Ausnahmefall genehmigte Dienstbefreiung muss sowohl den Fortbildenden als auch dem Fortbildungszentrum angezeigt werden. Das schließt auch eine krankheitsbedingte Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung der Fortbildung ein.