Unterkunft

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Kapazitäten

Für die Unterbringung von Anwärterinnen und Anwärtern und Fortbildungsteilnehmenden stehen zurzeit ca. 450 Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung.

Belegung der Unterkünfte

  • Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes werden in den Häusern 1 bis 3 untergebracht. Dabei handelt es sich um 108 Einzelzimmer, wobei sich stets zwei Einheiten einen Flur und ein Bad mit WC und Dusche teilen.
  • In den Häusern 7 und 8 werden die Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Dienstes in 212 Einzelzimmern beherbergt.
  • Im Martha-Mosse-Haus (Haus 5) werden ausschließlich Fortbildungsteilnehmende der auf dem Campus ansässigen Einrichtungen – der Justizakademie, der Landesakademie für öffentliche Verwaltung und dem Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung – untergebracht.
  • Die Dozentinnen und Dozenten der Fortbildungsveranstaltungen übernachten in der Regel in Appartements (Doppelzimmer in Einzelbelegung) der Häuser 1 bis 3.

Unterkünfte in und um Königs Wusterhausen

  • Die Kapazitäten für Anwärterinnen und Anwärter sind begrenzt, informieren Sie sich im Gastgeberverzeichnis über weitere Möglichkeiten.

Kosten und Bedingungen der Unterkunft

Die Kosten der Übernachtung sind in der Entgeltregelung für Verpflegung, Unterkunft, Raumüberlassung, Amtshandlungen im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Stand 30.07.2018) geregelt.

Die in den Unterkunftsräumen ausliegende Hausordnung sowie die im Merkblatt zum Unfall- und Brandschutz enthaltenen Hinweise und Anweisungen sind zu beachten.

In allen Gebäuden besteht ein Rauchverbot.

Kapazitäten

Für die Unterbringung von Anwärterinnen und Anwärtern und Fortbildungsteilnehmenden stehen zurzeit ca. 450 Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung.

Belegung der Unterkünfte

  • Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes werden in den Häusern 1 bis 3 untergebracht. Dabei handelt es sich um 108 Einzelzimmer, wobei sich stets zwei Einheiten einen Flur und ein Bad mit WC und Dusche teilen.
  • In den Häusern 7 und 8 werden die Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Dienstes in 212 Einzelzimmern beherbergt.
  • Im Martha-Mosse-Haus (Haus 5) werden ausschließlich Fortbildungsteilnehmende der auf dem Campus ansässigen Einrichtungen – der Justizakademie, der Landesakademie für öffentliche Verwaltung und dem Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung – untergebracht.
  • Die Dozentinnen und Dozenten der Fortbildungsveranstaltungen übernachten in der Regel in Appartements (Doppelzimmer in Einzelbelegung) der Häuser 1 bis 3.

Unterkünfte in und um Königs Wusterhausen

  • Die Kapazitäten für Anwärterinnen und Anwärter sind begrenzt, informieren Sie sich im Gastgeberverzeichnis über weitere Möglichkeiten.

Kosten und Bedingungen der Unterkunft

Die Kosten der Übernachtung sind in der Entgeltregelung für Verpflegung, Unterkunft, Raumüberlassung, Amtshandlungen im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (Stand 30.07.2018) geregelt.

Die in den Unterkunftsräumen ausliegende Hausordnung sowie die im Merkblatt zum Unfall- und Brandschutz enthaltenen Hinweise und Anweisungen sind zu beachten.

In allen Gebäuden besteht ein Rauchverbot.


FAQ

  • Anmeldung

    Die Anmeldung (Rezeption) des Campus ist rund um die Uhr besetzt. In der Zeit von
    Mo-Do 6.30-17.00 Uhr und
    Freitag 6.30-15.00 Uhr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AFZs und außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende durch einen Sicherheitsdienst.

    Fortbildungsteilnehmende, die eine frühere oder spätere Anreise planen, geben dies bitte bei der Anmeldung der Fortbildung an.

    Die Anmeldung (Rezeption) des Campus ist rund um die Uhr besetzt. In der Zeit von
    Mo-Do 6.30-17.00 Uhr und
    Freitag 6.30-15.00 Uhr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AFZs und außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende durch einen Sicherheitsdienst.

    Fortbildungsteilnehmende, die eine frühere oder spätere Anreise planen, geben dies bitte bei der Anmeldung der Fortbildung an.

  • Entgelt bzw. Mietpreis

    Die jeweiligen Tagessätze für Selbstzahler entnehmen Sie bitte den Entgeltsätzen der jeweils gültigen Entgeltordnung. Die Zimmerpreise belaufen sich lt. Entgeltsätzen von 2018 in den Häusern 1-3 auf 220,- € pro Monat incl. Nebenkosten (WLAN, Strom, Wasser, Satellitenanschluss, jedoch ohne GEZ-Gebühr) und in den Häusern 7 und 8 auf 248,- €. Ob Anwärterinnen und Anwärter das Zimmer selbst bezahlen müssen, ist davon abhängig, ob Sie Trennungsgeldempfängerin oder Trennungsgeldempfänger des Landes Brandenburg sind.

    Die jeweiligen Tagessätze für Selbstzahler entnehmen Sie bitte den Entgeltsätzen der jeweils gültigen Entgeltordnung. Die Zimmerpreise belaufen sich lt. Entgeltsätzen von 2018 in den Häusern 1-3 auf 220,- € pro Monat incl. Nebenkosten (WLAN, Strom, Wasser, Satellitenanschluss, jedoch ohne GEZ-Gebühr) und in den Häusern 7 und 8 auf 248,- €. Ob Anwärterinnen und Anwärter das Zimmer selbst bezahlen müssen, ist davon abhängig, ob Sie Trennungsgeldempfängerin oder Trennungsgeldempfänger des Landes Brandenburg sind.

  • Für Anwärter/-innen: Wie läuft die Zimmerreservierung ab?

    1. Zum Start des ersten Semesters bzw. des ersten Ausbildungsabschnitts

    Mit der Einstellung erhalten Sie einen Personalfragebogen, in welchem Sie u.a. angeben können, ob Sie ein Zimmer auf dem Campus benötigen. Anhand dieser Daten wird der Bedarf eines Jahrgangs geplant und für Sie zum Anreisetag ein Zimmer fest gebucht sowie der Mietvertrag vorbereitet, sofern ausreichende Unterkunftskapazitäten zur Verfügung stehen.

    Haben Sie zunächst kein Zimmer reserviert, stellen im Laufe des Semesters/Ausbildungsabschnitts aber fest, dass Sie eines benötigen, ist eine Anmietung, sofern Raumkapazitäten vorhanden sind, selbstverständlich möglich.

    Darüber hinaus bietet die Fachhochschule/Landesfinanzschule die Anmietung eines Zimmers für kürzere Zeiträume, z. B. für Prüfungszeiträume an. Dabei ist zu beachten, dass der anteilige Monatsmietpreis erst ab fünf Übernachtungen gewährt wird.

    Sollte Ihre Zimmer-Reservierung hinfällig werden, stornieren Sie diese bitte rechtzeitig bei der Zentralverwaltung.

    2. Für jeden weiteren Studien- / Ausbildungsabschnitt

    Zum Ende eines Semesters bzw. Ausbildungsabschnitts wird per Rundschreiben nebst Anmeldeliste, welches Ihnen über die Studiengruppensprecher/-innen bzw. Klassensprecher/-innen zugeleitet wird, der Zimmerbedarf eines jeden Einzelnen abgefragt. Diese Abfrage stellt eine verbindliche Zimmerreservierung dar. Deshalb ist eine erneute Anmeldung nach dem Erhalt der Abordnung / Zuweisung zum nächsten Semester / Ausbildungsabschnitt durch Ihr Finanzamt nicht notwendig.

    Sollten Sie kein Zimmer über die Anmeldeliste reserviert haben, aber doch eines wünschen, dann melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn des Semesters bzw. Ausbildungsabschnitts bei der Zentralverwaltung, um ein Zimmer zu reservieren.

    Bitte beachten Sie, dass Zimmerbelegungswünsche (Lage des Zimmers oder Wahl eines bestimmten Zimmernachbarn) grundsätzlich nicht erfüllt werden können. Diese Wünsche verursachen einen erheblichen Mehraufwand, der wegen der sehr engen Personalsituation in der Zentralverwaltung nicht geleistet werden kann. Sofern Sie jedoch bedingt durch Erkrankung oder Behinderung ein spezielles Zimmer benötigen, ist dies selbstverständlich buchbar. Es wird lediglich darum gebeten, den Grund durch Vorlage eines Attestes rechtzeitig glaubhaft zu machen.

    Zimmerwünsche, die sich nur auf einen Teil des Semesters / des Ausbildungsabschnitts beziehen, sind nach den unter 1. genannten Grundsätzen reservierbar / anmietbar.

    3. Anreise am Sonntag bzw. am Vortag

    Beginnt das Semester bzw. der Ausbildungsabschnitt an einem Montag, dann ist eine Anreise am Sonntag nur in Ausnahmefällen möglich. Eine Ausnahme wird für Studierende und Auszubildende mit weiten Anreisewegen gemacht. Gleichwohl steht das Zimmer nur dann am Vortag zur Verfügung, wenn die Anreise vorher rechtzeitig von Ihnen erbeten wird. Andernfalls kann kein Zimmer übergeben werden, da sonntags die Anmeldung lediglich mit dem Personal des Wachschutzes besetzt ist, welches keine Zimmerbuchungen vornehmen kann.

    Alle Übrigen für den Vortag geplant Anreisen sind ohne Einschränkungen möglich, müssen aber bitte rechtzeitig vorher der Anmeldung mitgeteilt werden.

    1. Zum Start des ersten Semesters bzw. des ersten Ausbildungsabschnitts

    Mit der Einstellung erhalten Sie einen Personalfragebogen, in welchem Sie u.a. angeben können, ob Sie ein Zimmer auf dem Campus benötigen. Anhand dieser Daten wird der Bedarf eines Jahrgangs geplant und für Sie zum Anreisetag ein Zimmer fest gebucht sowie der Mietvertrag vorbereitet, sofern ausreichende Unterkunftskapazitäten zur Verfügung stehen.

    Haben Sie zunächst kein Zimmer reserviert, stellen im Laufe des Semesters/Ausbildungsabschnitts aber fest, dass Sie eines benötigen, ist eine Anmietung, sofern Raumkapazitäten vorhanden sind, selbstverständlich möglich.

    Darüber hinaus bietet die Fachhochschule/Landesfinanzschule die Anmietung eines Zimmers für kürzere Zeiträume, z. B. für Prüfungszeiträume an. Dabei ist zu beachten, dass der anteilige Monatsmietpreis erst ab fünf Übernachtungen gewährt wird.

    Sollte Ihre Zimmer-Reservierung hinfällig werden, stornieren Sie diese bitte rechtzeitig bei der Zentralverwaltung.

    2. Für jeden weiteren Studien- / Ausbildungsabschnitt

    Zum Ende eines Semesters bzw. Ausbildungsabschnitts wird per Rundschreiben nebst Anmeldeliste, welches Ihnen über die Studiengruppensprecher/-innen bzw. Klassensprecher/-innen zugeleitet wird, der Zimmerbedarf eines jeden Einzelnen abgefragt. Diese Abfrage stellt eine verbindliche Zimmerreservierung dar. Deshalb ist eine erneute Anmeldung nach dem Erhalt der Abordnung / Zuweisung zum nächsten Semester / Ausbildungsabschnitt durch Ihr Finanzamt nicht notwendig.

    Sollten Sie kein Zimmer über die Anmeldeliste reserviert haben, aber doch eines wünschen, dann melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn des Semesters bzw. Ausbildungsabschnitts bei der Zentralverwaltung, um ein Zimmer zu reservieren.

    Bitte beachten Sie, dass Zimmerbelegungswünsche (Lage des Zimmers oder Wahl eines bestimmten Zimmernachbarn) grundsätzlich nicht erfüllt werden können. Diese Wünsche verursachen einen erheblichen Mehraufwand, der wegen der sehr engen Personalsituation in der Zentralverwaltung nicht geleistet werden kann. Sofern Sie jedoch bedingt durch Erkrankung oder Behinderung ein spezielles Zimmer benötigen, ist dies selbstverständlich buchbar. Es wird lediglich darum gebeten, den Grund durch Vorlage eines Attestes rechtzeitig glaubhaft zu machen.

    Zimmerwünsche, die sich nur auf einen Teil des Semesters / des Ausbildungsabschnitts beziehen, sind nach den unter 1. genannten Grundsätzen reservierbar / anmietbar.

    3. Anreise am Sonntag bzw. am Vortag

    Beginnt das Semester bzw. der Ausbildungsabschnitt an einem Montag, dann ist eine Anreise am Sonntag nur in Ausnahmefällen möglich. Eine Ausnahme wird für Studierende und Auszubildende mit weiten Anreisewegen gemacht. Gleichwohl steht das Zimmer nur dann am Vortag zur Verfügung, wenn die Anreise vorher rechtzeitig von Ihnen erbeten wird. Andernfalls kann kein Zimmer übergeben werden, da sonntags die Anmeldung lediglich mit dem Personal des Wachschutzes besetzt ist, welches keine Zimmerbuchungen vornehmen kann.

    Alle Übrigen für den Vortag geplant Anreisen sind ohne Einschränkungen möglich, müssen aber bitte rechtzeitig vorher der Anmeldung mitgeteilt werden.

  • Für Anwärter/innen: Kann ich auch in der Praxisphase in der Unterkunft (Wohnheim) auf dem Campus wohnen?

    Die Anzahl der Unterkünfte ist begrenzt. Daher kann nur während der Theorie- bzw. Vorlesungsphase eine Unterkunft im Wohnheim zur Verfügung gestellt werden. Während der Praxisphasen müssen die Wohnheimplätze geräumt werden.

    Die Anzahl der Unterkünfte ist begrenzt. Daher kann nur während der Theorie- bzw. Vorlesungsphase eine Unterkunft im Wohnheim zur Verfügung gestellt werden. Während der Praxisphasen müssen die Wohnheimplätze geräumt werden.

  • Ausstattung der Zimmer für Fortbildungsteilnehmende

    Die Zimmer im Martha-Mosse-Haus (Haus 5) sind voll möbliert und verfügen über ein Bad mit Dusche. In den Einzelzimmern befinden sich Kombinations-Garderoben-Wäscheschränke, Fernseher, Ganzkörperspiegel und Schreibtische. Darüber hinaus werden Zahnputzbecher, Duschseife, Hotelhaartrockner, Bettwäsche und Handtücher bereitgestellt.

    Die Zimmer im Martha-Mosse-Haus (Haus 5) sind voll möbliert und verfügen über ein Bad mit Dusche. In den Einzelzimmern befinden sich Kombinations-Garderoben-Wäscheschränke, Fernseher, Ganzkörperspiegel und Schreibtische. Darüber hinaus werden Zahnputzbecher, Duschseife, Hotelhaartrockner, Bettwäsche und Handtücher bereitgestellt.

  • Ausstattung der Zimmer für Dozierende

    Die voll ausgestatteten Appartements für Dozierende befinden sich in den Häusern 1-3. Die Flure der Appartements sind mit Garderobe nebst Schuhschrank und Wandspiegel möbliert. Die mit Geschirr ausgestattete Wohnküche verfügt über einen Kühlschrank und einen Zweiplattenelektroherd. Im Wohnraum finden Sie neben der Bett-Schrank-Kombination mit Doppelbett incl. Bettwäsche und Handtüchern einen Fernseher sowie einen Schreibtisch mit Drehstuhl. Darüber hinaus werden im Bad mit Dusche, Hotelhaartrockner und Duschseife bereitgestellt.

    Die voll ausgestatteten Appartements für Dozierende befinden sich in den Häusern 1-3. Die Flure der Appartements sind mit Garderobe nebst Schuhschrank und Wandspiegel möbliert. Die mit Geschirr ausgestattete Wohnküche verfügt über einen Kühlschrank und einen Zweiplattenelektroherd. Im Wohnraum finden Sie neben der Bett-Schrank-Kombination mit Doppelbett incl. Bettwäsche und Handtüchern einen Fernseher sowie einen Schreibtisch mit Drehstuhl. Darüber hinaus werden im Bad mit Dusche, Hotelhaartrockner und Duschseife bereitgestellt.

  • Ausstattung der Zimmer für Anwärterinnen und Anwärter

    Die Zimmer sind voll möbliert und verfügen über ein Bad, das Sie gemeinsam mit einem Nachbarn/einer Nachbarin teilen. Die Zimmer werden gleichgeschlechtlich vergeben. In den Häusern gibt es Aufenthaltsräume, die über Fernsehgeräte verfügen. Darüber hinaus sind die Etagen mit Kühlschränken ausgestattet, den Schlüssel für ein individuelles Kühlfach in Haus 7 und 8 erhalten Sie mit Ihrer Schließkarte in der Anmeldung. Die Kühlschränke in den Häusern 1-3 sind frei zugänglich.
    Die Bettwäsche erhalten Sie vor Ort, der turnusmäßige Wechsel findet alle 3 Wochen statt. Sie können auch eigene Bettwäsche mitbringen, die dann allerdings von Ihnen selbst zu waschen ist. Handtücher werden nicht gestellt. Die Zimmer werden bis zu 2x in der Woche gereinigt. Sie können auf dem Gelände einen Waschautomaten (im Haus 1) benutzen, die Schließkarte hierfür erhalten Sie ebenfalls in der Anmeldung. In den Zimmern befinden sich Anschlüsse für Satellitenfernsehen und Telefon. Alle Unterkunftsgebäude der Anwärterinnen und Anwärter sind mit W-LAN ausgestattet. Die Zugangsdaten erhalten Sie in der Anmeldung.

    Die Zimmer sind voll möbliert und verfügen über ein Bad, das Sie gemeinsam mit einem Nachbarn/einer Nachbarin teilen. Die Zimmer werden gleichgeschlechtlich vergeben. In den Häusern gibt es Aufenthaltsräume, die über Fernsehgeräte verfügen. Darüber hinaus sind die Etagen mit Kühlschränken ausgestattet, den Schlüssel für ein individuelles Kühlfach in Haus 7 und 8 erhalten Sie mit Ihrer Schließkarte in der Anmeldung. Die Kühlschränke in den Häusern 1-3 sind frei zugänglich.
    Die Bettwäsche erhalten Sie vor Ort, der turnusmäßige Wechsel findet alle 3 Wochen statt. Sie können auch eigene Bettwäsche mitbringen, die dann allerdings von Ihnen selbst zu waschen ist. Handtücher werden nicht gestellt. Die Zimmer werden bis zu 2x in der Woche gereinigt. Sie können auf dem Gelände einen Waschautomaten (im Haus 1) benutzen, die Schließkarte hierfür erhalten Sie ebenfalls in der Anmeldung. In den Zimmern befinden sich Anschlüsse für Satellitenfernsehen und Telefon. Alle Unterkunftsgebäude der Anwärterinnen und Anwärter sind mit W-LAN ausgestattet. Die Zugangsdaten erhalten Sie in der Anmeldung.

  • Gibt es Sonderregelungen für Bewohnende mit Kindern oder Einschränkungen?

    In besonderen Fällen versuchen wir gern, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Der Campus verfügt über eine Vielzahl an Möglichkeiten, bspw. auch zur Eltern-Kind Unterbringung.

    In besonderen Fällen versuchen wir gern, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Der Campus verfügt über eine Vielzahl an Möglichkeiten, bspw. auch zur Eltern-Kind Unterbringung.

  • Verpflegung

    Während der Ausbildung ist eine regelmäßige Selbstverpflegung in den Häusern nicht vorgesehen, deshalb finden Sie dort auch keine voll ausgestatteten Küchen. Bitte nutzen Sie für alle Mahlzeiten das Verpflegungsangebot der Mensa.

    Verpflegung am An- und Abreisetag

    Am An- und Abreisetag steht den Brandenburger Anwärterinnen und Anwärtern Verpflegung unentgeltlich zu. Bitte holen Sie Ihre Essenkarten in der Anmeldung ab. Der Anspruch ist auf Ihrer Karte vermerkt und besteht nur für die An- bzw. Abreise.

    Während der Ausbildung ist eine regelmäßige Selbstverpflegung in den Häusern nicht vorgesehen, deshalb finden Sie dort auch keine voll ausgestatteten Küchen. Bitte nutzen Sie für alle Mahlzeiten das Verpflegungsangebot der Mensa.

    Verpflegung am An- und Abreisetag

    Am An- und Abreisetag steht den Brandenburger Anwärterinnen und Anwärtern Verpflegung unentgeltlich zu. Bitte holen Sie Ihre Essenkarten in der Anmeldung ab. Der Anspruch ist auf Ihrer Karte vermerkt und besteht nur für die An- bzw. Abreise.

  • Ausbildungsarbeitsgemeinschaften

    Während Ihrer Praxisphase oder im Anschluss an einen theoretischen Abschnitt werden Sie zur Ausbildungsarbeitsgemeinschaft an die Fachhochschule für Finanzen oder die Landesfinanzschule abgeordnet. Die Information zur Beanspruchung von Unterkunft wird durch Ihre Dienststelle gemeldet.

    Wenn sich die Ausbildungsarbeitsgemeinschaft in unmittelbaren Abschluss an den theoretischen Teil anschließt, handelt es sich reisekostenrechtlich um keinen gesonderten Abschnitt Ihrer Ausbildung.

    Für die Ausbildungsarbeitsgemeinschaften gelten die Abreisezeiten der Fortbildung, sodass Sie die Unterkunft bitte bis 08:30 Uhr räumen.

    Während Ihrer Praxisphase oder im Anschluss an einen theoretischen Abschnitt werden Sie zur Ausbildungsarbeitsgemeinschaft an die Fachhochschule für Finanzen oder die Landesfinanzschule abgeordnet. Die Information zur Beanspruchung von Unterkunft wird durch Ihre Dienststelle gemeldet.

    Wenn sich die Ausbildungsarbeitsgemeinschaft in unmittelbaren Abschluss an den theoretischen Teil anschließt, handelt es sich reisekostenrechtlich um keinen gesonderten Abschnitt Ihrer Ausbildung.

    Für die Ausbildungsarbeitsgemeinschaften gelten die Abreisezeiten der Fortbildung, sodass Sie die Unterkunft bitte bis 08:30 Uhr räumen.

  • Abreise - Zimmerabnahme

    Am Tag Ihrer Abreise räumen Sie die Zimmer bis spätestens 2 Stunden nach Prüfungs-/Unterrichtsende. Nach Ihrer Abreise findet eine Abnahme der Zimmer statt. Grobe Mängel, die bei der Anreise im Übergabeprotokoll nicht festgehalten wurden, werden von uns in Auftrag gegeben und dem Mieter des Zimmers in Rechnung gestellt.

    Am Tag Ihrer Abreise räumen Sie die Zimmer bis spätestens 2 Stunden nach Prüfungs-/Unterrichtsende. Nach Ihrer Abreise findet eine Abnahme der Zimmer statt. Grobe Mängel, die bei der Anreise im Übergabeprotokoll nicht festgehalten wurden, werden von uns in Auftrag gegeben und dem Mieter des Zimmers in Rechnung gestellt.

  • Rückfragen

    Bitte melden Sie sich in folgenden Fällen:

    a) Wenn Sie das Zimmer nicht mehr wünschen.

    b) Wenn sich Ihr Anreisetermin ändert. Sollten Sie am Vortag anreisen wollen, ist dies nur im Ausnahmefall möglich, muss begründet und genehmigt werden.

    c) Wenn Sie aufgrund von Abwesenheit bei der Erfassung über die Abfrageliste nicht berücksichtigt wurden.

    d) Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich eingetragen haben.

    Bitte sehen Sie von Rückfragen nach Zimmernummern o.ä. ab. Aufgrund der hohen Belegungszahlen in der Aus- und Fortbildung stellt die Vielzahl der Nachfragen eine erhebliche Arbeitsbelastung dar. Sie können davon ausgehen, dass Sie ein Zimmer erhalten, wenn wir uns bis 2 Wochen vor Anreise nicht bei Ihnen gemeldet haben!

    Bitte melden Sie sich in folgenden Fällen:

    a) Wenn Sie das Zimmer nicht mehr wünschen.

    b) Wenn sich Ihr Anreisetermin ändert. Sollten Sie am Vortag anreisen wollen, ist dies nur im Ausnahmefall möglich, muss begründet und genehmigt werden.

    c) Wenn Sie aufgrund von Abwesenheit bei der Erfassung über die Abfrageliste nicht berücksichtigt wurden.

    d) Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich eingetragen haben.

    Bitte sehen Sie von Rückfragen nach Zimmernummern o.ä. ab. Aufgrund der hohen Belegungszahlen in der Aus- und Fortbildung stellt die Vielzahl der Nachfragen eine erhebliche Arbeitsbelastung dar. Sie können davon ausgehen, dass Sie ein Zimmer erhalten, wenn wir uns bis 2 Wochen vor Anreise nicht bei Ihnen gemeldet haben!