Ausbildungsinformationen Finanzwirt/in

Ablaufplan Ausbildung mittlerer Dienst

Allgemeines

Die Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt ist eine teil-juristische Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechts. Diese duale Ausbildung mit regelmäßigem Wechsel zwischen Theorie und Praxis gliedert sich in insgesamt 8 Monate theoretische Ausbildung an der Landesfinanzschule Brandenburg in Königs Wusterhausen und 16 Monate praktische Ausbildung in einem Finanzamt.

Als geprüfte Finanzwirtin/geprüfter Finanzwirt erhalten Sie die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Steuerverwaltungsdienst und Ihnen stehen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Landesverwaltung, ein gutes Fortbildungsangebot und der Aufstieg in den gehobenen Dienst offen.

Die Ausbildung beginnt zum 15. August eines Jahres und dauert zwei Jahre.

Ablaufplan Ausbildung mittlerer Dienst

Allgemeines

Die Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt ist eine teil-juristische Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechts. Diese duale Ausbildung mit regelmäßigem Wechsel zwischen Theorie und Praxis gliedert sich in insgesamt 8 Monate theoretische Ausbildung an der Landesfinanzschule Brandenburg in Königs Wusterhausen und 16 Monate praktische Ausbildung in einem Finanzamt.

Als geprüfte Finanzwirtin/geprüfter Finanzwirt erhalten Sie die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Steuerverwaltungsdienst und Ihnen stehen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Landesverwaltung, ein gutes Fortbildungsangebot und der Aufstieg in den gehobenen Dienst offen.

Die Ausbildung beginnt zum 15. August eines Jahres und dauert zwei Jahre.

Grundlagen der Ausbildung

Die Inhalte dieser Ausbildung sind bundeseinheitlich im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG), der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) und den Ausbildungsrichtlinien geregelt. Die StBAPO sieht folgende Ausbildungsfächer vor: 

Öffentliches Recht

Steuerrecht

  • Allgemeines Abgabenrecht
  • Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
  • Buchführung und Bilanzwesen
  • Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer

Staats- und Verwaltungsrecht

  • Allgemeine Rechtskunde
  • Allgemeine Verwaltungskunde
  • Politische Bildung
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Staatskunde

andere Fächer

  • Datenverarbeitung und moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung
  • Geschichte der Steuerverwaltung
  • ökonomisches Verwaltungshandeln
  • Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe und Arbeitstechnik)
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Grundlagen der Ausbildung

Die Inhalte dieser Ausbildung sind bundeseinheitlich im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG), der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) und den Ausbildungsrichtlinien geregelt. Die StBAPO sieht folgende Ausbildungsfächer vor: 

Öffentliches Recht

Steuerrecht

  • Allgemeines Abgabenrecht
  • Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
  • Buchführung und Bilanzwesen
  • Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer

Staats- und Verwaltungsrecht

  • Allgemeine Rechtskunde
  • Allgemeine Verwaltungskunde
  • Politische Bildung
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Staatskunde

andere Fächer

  • Datenverarbeitung und moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung
  • Geschichte der Steuerverwaltung
  • ökonomisches Verwaltungshandeln
  • Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe und Arbeitstechnik)
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

 

Unterrichtszeiten

1. & 2. Stunde 08.00 - 09.30 Uhr
Pause 30 Minuten
3. & 4. Stunde 10.00 - 11.30 Uhr
Mittagspause 45 Minuten
5. + 6. Stunde 12.15 - 13.45 Uhr
Pause 15 Minuten
7. + 8. Stunde 14.00 - 15.30 Uhr

 

 

Unterrichtszeiten

1. & 2. Stunde 08.00 - 09.30 Uhr
Pause 30 Minuten
3. & 4. Stunde 10.00 - 11.30 Uhr
Mittagspause 45 Minuten
5. + 6. Stunde 12.15 - 13.45 Uhr
Pause 15 Minuten
7. + 8. Stunde 14.00 - 15.30 Uhr

 

Ausbildungsvergütung

Während der Ausbildung beziehen Sie Anwärterbezüge von derzeit 1.368,37 € (Anwärtergrundbetrag; Stand 01.12.2022, ledig, Steuerklasse I, ohne Kinder), erhalten Reisekosten nach der Anwärtertrennungsgeldverordnung und Beihilfeansprüche zu Ihrer Krankenversicherung. Ihr Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage pro Jahr.

Ausbildungsvergütung

Während der Ausbildung beziehen Sie Anwärterbezüge von derzeit 1.368,37 € (Anwärtergrundbetrag; Stand 01.12.2022, ledig, Steuerklasse I, ohne Kinder), erhalten Reisekosten nach der Anwärtertrennungsgeldverordnung und Beihilfeansprüche zu Ihrer Krankenversicherung. Ihr Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage pro Jahr.


FAQ - Ausbildung

  • Wer kann an der Landesfinanzschule die fachtheoretische Ausbildung beginnen?

    Die Landesfinanzschule nimmt nur die Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter aus den Finanzämtern zur Durchführung der fachtheoretischen Ausbildung auf. Sie können dort nur lernen, wenn Sie in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Land Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt oder dem Bundeszentralamt für Steuern stehen.

    Die Landesfinanzschule nimmt nur die Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter aus den Finanzämtern zur Durchführung der fachtheoretischen Ausbildung auf. Sie können dort nur lernen, wenn Sie in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Land Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt oder dem Bundeszentralamt für Steuern stehen.

  • Muss ich jeden Tag an der fachtheoretischen Ausbildung bzw. den Fachstudien teilnehmen?

    Als Beamtin/Beamter haben Sie eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Aus diesem Grund besteht im Rahmen der Fachstudien an der Landesfinanzschule Anwesenheitspflicht.

    Als Beamtin/Beamter haben Sie eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Aus diesem Grund besteht im Rahmen der Fachstudien an der Landesfinanzschule Anwesenheitspflicht.

  • Können behinderte oder beeinträchtigte Menschen die Ausbildung absolvieren?

    Bewerbungen behinderter oder beeinträchtigter Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie bewerben sich über das Online-Bewerbungsformular und weisen Ihre Behinderung oder Beeinträchtigung nach. Wenn Sie spezielle Hilfe benötigen, tragen Sie dies unter dem Punkt „Sonstiges“ in das Online-Formular ein. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an eine der angegebenen Ansprechpersonen der Fachhochschule für Finanzen bzw. der Landesfinanzschule und/oder fordern Sie das MerkblattNachteilsausgleich bei Prüfungen und Studium“ an.

    Bewerbungen behinderter oder beeinträchtigter Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie bewerben sich über das Online-Bewerbungsformular und weisen Ihre Behinderung oder Beeinträchtigung nach. Wenn Sie spezielle Hilfe benötigen, tragen Sie dies unter dem Punkt „Sonstiges“ in das Online-Formular ein. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an eine der angegebenen Ansprechpersonen der Fachhochschule für Finanzen bzw. der Landesfinanzschule und/oder fordern Sie das MerkblattNachteilsausgleich bei Prüfungen und Studium“ an.

  • Wie gut müssen meine Kenntnisse in der deutschen Sprache sein?

    Die Ausbildung, der fachtheoretische Unterricht und die Fachstudien im Steuerrecht vermitteln juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die viele Fachbegriffe enthalten und den Umgang mit den Gesetzestexten, Richtlinien und Urteilen täglich üben. Hierzu benötigen Sie eine kompetente Sprachverwendung der deutschen Sprache nach dem Level C 1 und/oder C 2 entsprechend der Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Weitere Informationen hierzu und zu den Sprachzertifikaten lesen Sie unter www.europaeischer-referenzrahmen.de.

    Die Ausbildung, der fachtheoretische Unterricht und die Fachstudien im Steuerrecht vermitteln juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die viele Fachbegriffe enthalten und den Umgang mit den Gesetzestexten, Richtlinien und Urteilen täglich üben. Hierzu benötigen Sie eine kompetente Sprachverwendung der deutschen Sprache nach dem Level C 1 und/oder C 2 entsprechend der Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Weitere Informationen hierzu und zu den Sprachzertifikaten lesen Sie unter www.europaeischer-referenzrahmen.de.

  • Bekomme ich eine Ausbildungsbescheinigung und einen Ausbildungsausweis?

    Ja, Sie bekommen beide Dokumente in der ersten Woche der theoretischen Ausbildung an der Landesfinanzschule ausgehändigt.

    Ja, Sie bekommen beide Dokumente in der ersten Woche der theoretischen Ausbildung an der Landesfinanzschule ausgehändigt.

  • Kann ich auch in der Praxisphase in der Unterkunft (Wohnheim) auf dem Campus wohnen?

    Die Anzahl der Unterkünfte ist begrenzt. Daher kann nur während der Theorie- bzw. Vorlesungsphase eine Unterkunft im Wohnheim zur Verfügung gestellt werden. Während der Praxisphasen müssen die Wohnheimplätze geräumt werden.

    Die Anzahl der Unterkünfte ist begrenzt. Daher kann nur während der Theorie- bzw. Vorlesungsphase eine Unterkunft im Wohnheim zur Verfügung gestellt werden. Während der Praxisphasen müssen die Wohnheimplätze geräumt werden.